Recht

Dehoga droht mit Verfassungsklage

Angela Inselkammer
Angela Inselkammer (Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern). (©picture alliance / Eventpress | Eventpress Stauffenberg)
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sieht das von der Bundesregierung geplante neue Infektionsgesetz als rechtswidrig an. Auch eine Verfassungsbeschwerde wurde bereits angekündigt.
Dienstag, 17.11.2020, 08:10 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der Dehoga droht wegen der geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit den Änderungen werde eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Diese bedeutet nach Auffassung des Verbands einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers. „Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist“, ließ Dehoga-Präsident Guido Zöllick dazu verlauten. Sollte es keine entsprechenden Korrekturen geben, „werden wir für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.“

„Finanzieller Ausgleich nicht gesetzlich geregelt“

Die Pläne der Bundesregierung stoßen auch auf heftige Kritik seitens des Dehoga Bayern. „Hier fehlt schlichtweg die gesetzliche Regelung des finanziellen Ausgleichs für Unternehmen, wenn Ihnen staatlicherseits die Geschäftsgrundlage entzogen wird“, so Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Das ist verfassungswidrig. Wenn unsere Betriebe ohne eigenes Verschulden schließen müssen, um Dritte zu schützen, bedarf es hier eines Ausgleiches.“  (dehoga/dpa/TH)

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