Zweckentfremdung

Datenschutzbeauftragter fordert Gästelisten-Gesetz

Datenschutzbeauftragter Dieter Kugelmann
Der Datenschutz-Beauftragte Dieter Kugelmann will hinsichtlich der Polizeieinsicht in Gästelisten ein bundesweites Gesetz verabschiedet sehen. (©picture alliance/dpa | Silas Stein)
Im Streit um das Einsichtsrecht der Polizei wird vom Datenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann nun ein „Gästelisten-Gesetz“ auf Bundesebene gefordert.
Dienstag, 04.08.2020, 14:48 Uhr, Autor: Thomas Hack

Dieter Kugelmann, der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, hat in der hitzigen Diskussion über die Verwendung von Gästelisten durch die Polizei ein „Corona-Freiheitsschutz-Begleitgesetz“ gefordert. Dieses müsse auf Bundesebene beschlossen werden und solle hohe Hürden für den Zugriff der Polizei auf die Gästelisten garantieren, die ausschließlich dem Schutz vor einer Corona-Infektion dienen sollten, ließ Kugelmann dieser Tage dazu verlauten. Bei einem solchen Gesetz müsse es insbesondere um hohe Eingriffsschwellen und Verfahrensgarantien wie einen richterlichen Beschluss gehen.

Verhältnismäßigkeit bei Biergarten-Zugriffen wahren

„Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht“, betonte Kugelmann. „Dies könnte unverhältnismäßig sein.“ Wenn die Polizei die Gästelisten etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag wirklich für ihre Arbeit brauche, biete mit einem solchen Gesetz ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit. (lrs/TH)

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