Gerichtsurteil

Biergärten in Bayern dürfen länger öffnen

Biergarten im Hirschgarten München
Ab sofort dürfen die Gäste in Bayerns Biergärten noch ein bisschen länger sitzen bleiben – wie hier im Münchner Hirschgarten. (Foto: ©gizmocat/stock.adobe.com)
O‘zapft is … ab sofort noch a bissl länger: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat dem Eilantrag eines bayerischen Gastronomen stattgegeben. Jetzt dürfen Gäste auch im Biergarten bis 22:00 Uhr bewirtet werden.
Freitag, 29.05.2020, 13:49 Uhr, Autor: Kristina Presser

Ab sofort dürfen Bayerns Biergärten wieder bis 22.00 Uhr öffnen – das hat jetzt das Verwaltungsgericht Augsburg in einer Eilentscheidung festgelegt. Die Staatsregierung zieht nun die eigentlich erst für Dienstag nach Pfingsten geplante Verlängerung der Öffnungszeiten für alle gastronomischen Außenbereiche vor. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte, dies diene dem Rechtsfrieden und verhindere, dass es in Bayern einen Flickenteppich bei den Öffnungszeiten gebe. „Wenn man den Wirten so schon früher entgegen kommen kann, wollen wir dem nicht im Weg stehen.“ Die Verordnung werde zwar erst zum Samstag geändert, gleichwohl seien die längeren Öffnungen schon ab Freitag möglich. Die Staatsregierung wolle in dem Fall keine rechtliche Debatte führen, oberste Priorität habe der Infektionsschutz, und die Entwicklung der Zahlen zeige, dass die längere Öffnungszeit unter Maßgabe der geltenden Hygieneregelungen verantwortbar sei.

Das Gericht hatte am vergangenen Donnerstag, den 28. Mai 2020, dem Eilantrag eines Gastromen stattgegeben und die Bewirtung von Gästen in der Außengastronomie bis 22.00 Uhr gestattet. Die Stadt Augsburg erlaubte daraufhin allen Wirten sofort, ihre Außenbereiche wieder bis 22.00 Uhr zu betreiben. Am folgenden Freitag hatten weitere Kommunen – darunter die Stadt Memmingen – ebenfalls entschieden, ihren Worten noch vor dem Pfingstwochenende längere Öffnungen zu erlauben.

Nun gilt für die Bewirtung sowohl Innen als auch Außen 22.00 Uhr als Sperrstunde.
(dpa/lby/KP)

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