Rechtsstreit

Bettensteuer: Stadt München verklagt Freistaat

Hotelpersonal beim Bettenmachen
Die Stadt München hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. (Foto: © Kalim/stock.adobe.com)
Die Bayerische Bettensteuer sollte eigentlich kein Thema mehr sein. Schließlich hat die Landesregierung diesbezüglich ein klares Machtwort gesprochen. Doch das will sich die Stadt München nicht gefallen lassen.
Mittwoch, 24.05.2023, 15:08 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Nach dem bayernweiten Verbot von lokalen Übernachtungssteuern hat die Stadt München beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. 

„Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, das will ich so nicht hinnehmen“, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch in München.

Es sei im Übrigen „absolut widersinnig, wenn uns die Regierung von Oberbayern bei der Genehmigung des Haushalts dringend bittet, unsere Einnahmesituation zu verbessern, der Freistaat uns das aber im gleichen Atemzug genau das verwehrt“.

Hintergrund zur Bettensteuer

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hatte am 1. März 2023 eine Satzung für eine Übernachtungssteuer beschlossen. Konkret ging es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste auf ihren Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten – nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna.

In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger. Die Regierung von Oberbayern hatte jedoch München die Umsetzung auf Grundlage des vom Landtag am 10. März geänderten Kommunalabgabengesetzes untersagt.

Dagegen legt die Landeshauptstadt nun Rechtsmittel ein. Die Stadt behalte sich zudem weitere juristische Schritte wie eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor, hieß es weiter.

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