Becks-Beschwerde bei Bundesverfassungsgericht
Das Unternehmen wehrt sich gegen eine Neuregelung bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Gemeindesteuer. Seit dem Veranlagungszeitraum 2002 wird die Steuer auch auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft fällig. Die Neuregelung gilt nicht, wenn eine Einzelperson Anteile verkauft. Die Brauerei sieht deshalb ihre Gleichheitsrechte verletzt.
Außerdem beklagt sie einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Die Gesetzesänderung fiel nämlich mitten in den Verkauf von Unternehmensanteilen. Der Kaufvertrag wurde vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen, aber nachdem die Bundesregierung einen Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet hatte. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. (Az. 1 BvR 1236/11) (lni/MJ)