Gerichtsurteile

Bayerns Verfassungsrichter bestätigen Gästelisten-Pflicht

Eine Gästeliste in einem Restaurant
Bayerns Gastwirte sind auch weiterhin in der Pflicht, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen – so die Verfassungsrichter des Freistaates. (©cherryandbees /stock.adobe.com)
Das Verfassungsgericht des Freistaats Bayern hat bestätigt, dass Gastronomen und Veranstalter auch weiterhin die Pflicht haben, Gästelisten zu führen.
Montag, 26.10.2020, 10:41 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die coronabedingte Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten etwa in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen bestätigt. Das höchste bayerische Gericht lehnte es in einer vor wenigen Tagen veröffentlichten Entscheidung ab, die entsprechenden Vorschriften in der bayerischen Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen.

„Überschreitung von Spielräumen nicht offensichtlich“

Es lägen keine Gründe vor, die einen solchen Schritt rechtfertigen würden, teilte das Gericht mit. Es sei nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung beim Erlass der Verordnung bundesrechtlich eröffnete Spielräume überschritten haben könnte. Und es sei auch nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung die Pflicht zur strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt haben könnte.  (dpa/TH)

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