Rechtssprechung

Bayerisches Gericht lehnt Lockdown-Eilantrag ab

Ein geschlossenes Restaurant
Die bayerischen Gastgeber mussten erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken: Der VGH hat einen Eilantrag gegen den Lockdown abgelehnt. (©ArTo/stock.adobe.com)
Nachdem beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits 55 Klagen gegen den neuen Lockdown eingegangen sind, haben die Richter nun ein Urteil gefällt – und einen ersten Eilantrag abgelehnt.
Freitag, 06.11.2020, 09:20 Uhr, Autor: Thomas Hack

Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats einen ersten Eilantrag gegen den Lockdown von Restaurants und Hotels abgelehnt. Bisher seien ganze  55 Eilanträge eingegangen, in denen es um die neuen Corona-Maßnahmen seitens der Regierungen  geht. Das Gericht erklärte nun exemplarisch an einer dieser Klagen diese  Regelungen als „nicht offensichtlich rechtswidrig“, wie es im Bericht weiter heißt.

„Einschränkungen beim Freizeitverhalten nicht unverhältnismäßig“ (VGH)

Der zuständige Senat habe geurteilt, „Einschränkungen beim Freizeitverhalten seien eine denkbare Reaktion auf das derzeit stark ansteigende pandemische Geschehen, sie seien nicht offensichtlich unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig.“ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) habe darüber hinaus auf die „erheblichen staatlichen Entschädigungsleistungen“ hingewiesen, welche die Betriebe für Ihre Ausfälle an Umsätzen bekommen sollen. (br.de/TH)

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