Gerichtsprozesse

Bayerischer Wirt scheitert mit Lockdown-Klage

Ein geschlossenes Lokal
Eilantrag gescheitert: Das Münchner Verwaltungsgericht hat entschieden, das der partielle Lockdown im Berchtesgadener Land gerechtfertigt ist. (©maxdigi/stock.adobe.com)
Ein Gastronom im Berchtesgadener Land hatte per Eilantrag gegen den verordneten Lockdown des Landkreises geklagt. Die Richter jedoch wiesen seine Klage ab.
Mittwoch, 28.10.2020, 14:43 Uhr, Autor: Thomas Hack

Ein bayerischer Gastwirt ist mit seiner Klage gegen den Lockdown im Landkreis Berchtesgadener Land gescheitert. Wie das Münchner Verwaltungsgericht mitteilte, wurde der Eilantrag des Gastronomen abgelehnt. Dieser wollte juritisch erzwingen, dass er auch während des Lockdowns Gäste bewirten darf. Die Restaurants des Landkreises dürfen allenfalls noch Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung anbieten.

Richter sehen Lockdown als rechtens an

Die Richter vertraten der Ansicht, dass die Untersagung des Gastronomiebetriebs notwendig sei. Angesichts des extremen Anstiegs des Werts der Neuinfektionen auf weit mehr als 250 innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner habe die Kreisbehörde „zu Recht ein Maßnahmenpaket inklusive der Schließung der Gastronomiebetriebe geschnürt, welches erkennbar darauf gerichtet ist, Kontakte auf das notwendigste Maß zu beschränken“, so ein Gerichtssprecher zum Urteil. (dpa/TH)

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