EuGH-Urteil

Airbnb ist ein „Dienst der Informationsgesellschaft“

Richterhammer und Justizia
Nach dem EuGH-Urteil werden die Forderungen nach einheitlichen, klaren und EU-weiten Regelungen für Airbnb & Co immer lauter. (© Studio_East/stock.adobe.com/prima91/stock.adobe.com)
Klage des französischen Tourismusverbandes wurde abgewiesen. Kritik an dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes kommt auch von österreichischen Branchenvertretern.
Montag, 23.12.2019, 11:57 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor wenigen Tagen die Quartiervermittlungsplattform Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ eingestuft, also als App-Anbieter und nicht als Immobilienmakler. Der französische Tourismusverband Ahtop hatte gegen Airbnb Beschwerde eingelegt wegen des Verdachts, dass das Unternehmen als Wohnungsmakler tätig sei und damit eine entsprechende Lizenz benötige. Die EuGH-Richter stützten ihre Urteilsbegründung dabei auf die EU E-Commerce Richtlinie aus dem Jahr 2001.

Das EuGH-Urteil im Rechtsstreit zwischen Frankreich und Airbnb sei zu akzeptieren, zeigt aber auch gleichzeitig wie wichtig ein modernes Rahmenwerk für die digitale Welt von heute ist, kommentiert Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung, die Entscheidung: „Ob Vorschriften aus dem Jahr 2001 für digitale Geschäftsmodell von heute noch passend sind, halte ich für mehr als fraglich.“

E-Commerce-Richtlinie muss überdacht werden

Kritik an dem Urteil kommt auch von Seiten der Wirtschaftskammer: „Das EuGH-Urteil ist ein Schritt in die komplett falsche Richtung. Damit können sich touristische Plattformen wie Airbnb auf längst nicht mehr zeitgemäße Regelungen berufen, sich weiterhin einem fairen Wettbewerb entziehen und die transparente Zusammenarbeit mit Städten ablehnen“, ärgert sich Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Hotellerie der Wirtschaftskammer Wien. „Die EU-Kommission muss in der technischen Neuzeit ankommen und die E-Commerce-Richtlinie völlig neu überdenken“, so Schmid. Denn das EuGH-Urteil basiert auf der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000. „Da gab es noch keine Smartphones, geschweige denn Apps“, erklärt Schmid.

Es sei an der Zeit, nun endlich klare Regeln für touristische Plattformen wie Airbnb & Co zu schaffen – und das in ganz Europa. „Betriebe brauchen Rechtssicherheit. Wir müssen hier endlich in der Gegenwart ankommen und klare Regeln festsetzen, die Steuergerechtigkeit, Transparenz und Sicherheit gewährleisten“, sagt Schmid und fordert eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung – denn nur so könnten alle in die Pflicht genommen werden.

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