Kommentar

Wird bald auch Essen „geshared“?

Mann serviert in seiner Wohnung Freunden ein Essen
Wie lange wird es wohl dauern, bis die ersten Hobbyköche aus ihrer Leidenschaft ein Geschäftsmodell machen und gegen Entgelt ihre Kochkünste mit fremden Leuten „sharen“? (© fotolia.com/bernardbodo)
Was mit einer interessanten Idee vor über zehn Jahren begann, ist heute zu einem professionellen Multi-Millionen-Business geworden – und gehört vom Gesetzgeber auch als solches behandelt.
Mittwoch, 13.02.2019, 11:50 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Wer heute ein neues Hotel eröffnen möchte braucht vor allem eines: gute Nerven. Denn abgesehen von einer bestehenden Gastgewerbeberechtigung zeigen österreichische Behörden in solchen Fällen gerne, was Sache ist. Die Wirtschaftskammer etwa zählt auf fünf (!) DIN A4-Seiten nur die Nachweise auf, die für eine erforderliche Betriebsanlagengenehmigung erforderlich sind. Vom Brandschutz, über Küchenabluft bis hin zum Abfallwirtschaftskonzept, wird hier wirklich jeder Winkel durchleuchtet und genehmigt. Und natürlich haben Nachbarn jederzeit ein Vetorecht. Ganz zu schweigen von den regelmäßigen behördlichen Überprüfungen bei laufendem Betrieb.

Was muss ich dagegen tun, wenn ich ein Zimmer, eine Wohnung oder ein ganzes Haus via Airbnb vermieten möchte? Ich mache ein paar Fotos von dem Objekt, registriere mich als Vermieter auf der Plattform, schreibe ein paar Zeilen dazu und warte auf die erste Buchung. Dass man sich als Privatvermieter noch dazu um Einiges leichter tut, etwaige Mieteinnahmen vor dem Fiskus geheim zu halten, ist dann nur mehr das Tüpfelchen auf dem I.

Aus dem Teilen wird klassischer Verkauf
Kein Wunder also, wenn es bei Airbnb immer öfter nicht mehr ums „Sharen“, also ums Teilen geht, sondern Wohnungen zunehmend auf professioneller Basis einzig zum Zweck des regelmäßigen Vermietens erworben oder sogar errichtet werden. (Dass diese so dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden und damit für eine Verknappung von Wohnraum und ein generelles Ansteigen der regionalen Mieten sorgen, ist nur ein weiterer Aspekt.) All das unbehelligt von fast allen behördlichen Auflagen. Das ermöglicht dann auch Preise, die gestandenen Hoteliers die Tränen in die Augen treiben. Unter anderen Umständen würde man ein Geschäftsmodell dieser Art auch „unlauteren Wettbewerb“ nennen. Oder soll man jetzt darauf warten, bis die ersten Hobbyköche ihr Esszimmer „sharen“ und gegen Entgelt wildfremden Menschen Fünfgangmenüs servieren? Oder ein Lokal „teilt“ einfach seinen Gastgarten mit ein paar Freunden des Hauses und serviert eine „kleine Stärkung“ in Form von Schnitzel und Bier?

Bei der Taxi-Konkurrenz geht’s ja auch
Was hier vielleicht lustig klingt ist nämlich in Wirklichkeit ein ausufernder (Dunkel-)Graubereich. Schon im vergangenen Sommer hat der organisierte Schwarzverkauf von Getränken (hauptsächlich Bierdosen) am Wiener Donaukanalufer für Aufregung unter den dort ansässigen Gastronomen gesorgt. Das hat zwar zugegebenermaßen mit „Sharen“ nichts mehr zu tun, sondern ist lupenreiner Schwarzverkauf, unterscheidet sich aber in den Grundzügen auch nicht wirklich von so manchem Airbnb-Anbieter. Und es ist wohl nur mehr eine Frage der Zeit, bis es zu den ersten professionell organisierten, „geteilten“ Essens-Events kommt, wenn die Politik nicht bald die Zeichen der Zeit erkennt und manche Gesetze entsprechend anpasst. Sogar bei den Taxis und Mietwagen arbeitet man derzeit an einheitlichen Regelungen, die Uber & Co. künftig das Leben wohl ziemlich schwer machen würden.

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