Lockdown-Ende

„Wir haben vorgelegt, jetzt ist der Bund am Zug“

Leere Straße mit Geschlossen-Schild vor Café
Schleswig-Holstein und Niedersachsen hoffen, stufenweise das öffentliche Leben wieder aufnehmen zu können. (Foto: ©Corona Borealis/stock.adobe.com)
Mit dem Beginn des Lockdowns wurden auch Stimmen laut, die eine klare Öffnungsstrategie fordern. Nun haben die ersten Bundesländer Pläne vorgelegt, die in Stufen eine Rückkehr zum öffentlichen Leben ermöglichen.
Donnerstag, 28.01.2021, 10:07 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Durch stufenweise Öffnung soll langsam wieder ein öffentliches Leben möglich sein – abhängig von den Infektionszahlen. Der Corona-Lockungsplan der Landesregierung in Niedersachsen sieht daher sechs Stufen vor, von der Stufe 1 (geringes Infektionsgeschehen), wo fast alles wieder möglich ist, bis zur Stufe 6 (eskalierendes Infektionsgeschehen), in der so gut wie gar nichts mehr geht.

Niedersachsens Lockerungsplan im Überblick

In Stufe 1 würden wieder alle Sportanlagen für den Freizeitsport geöffnet und die Kontaktbeschränkungen aufgehoben werden. Wieder öffnen dürften auch Fitnessstudios, Schwimmbäder, Kneipen, Discos und Clubs sowie Hotels und Saunen. Für Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen gäbe es so gut wie keine Einschränkungen mehr. Zudem würden Schulen und Kitas in einen Normalbetrieb zurückkehren.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 – also einem starken Infektionsgeschehen – würden Kontakte auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt werden, Gastronomie und Einzelhandel blieben geschlossen. Bei den Schulen gäbe es vorrangig Homeschooling. An Grundschulen und in Abschlussklassen bliebe Präsenzunterricht möglich.

Der Einzelhandel und die Gastronomie sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 wieder öffnen dürfen – allerdings nur, wenn die Reproduktionszahl gleichzeitig unter 0,8 liegt. Theater und Kinos sollen dann ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

Der Plan endet bei Stufe 6 mit einer Inzidenz von über 200 und einem Reproduktionsfaktor von mehr als 1,2. In diesem Fall gehen die Einschränkungen so weit, dass gar kein Besuch mehr empfangen werden darf, alle Freizeiteinrichtungen und Geschäfte mit Ausnahme von Supermärkten nicht mehr öffnen dürfen und alle Schulen und Kitas komplett geschlossen bleiben müssen und nur eine geringe Notbetreuung anbieten dürfen.

Schleswig-Holstein stellt Perspektivenplan vor

Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther und seine beiden Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, haben einen Perspektivplan zur schrittweisen Öffnung des öffentlichen Lebens vorgestellt. Für die Zeit nach dem 14. Februar brauche es einen Plan, der sich an den Inzidenzzahlen orientiere, erklärte Günther diesbezüglich in Kiel. Die Landesregierung habe deshalb eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeitet, für die sie nun bei den anderen Ländern und der Bundesregierung werben würden. „Unser Ziel ist eine bundesweite Regelung. Nur dann können wir sicherstellen, dass die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern hoch bleibt.“

Klare Perspektive ohne feste Termine

Er habe Verständnis, dass nach Monaten des Lockdowns jeder Bereich so schnell wie möglich wieder an den Start gehen wolle, sagte Günther. Bei dem Perspektivplan gehe es jetzt aber nicht darum, vorschnell Lockerungen vorzunehmen. Es gehe auch nicht darum, feste Termine für Öffnungsschritte zu nennen, betonte der Regierungschef. „Diesen Anspruch kann und wird Politik nicht erfüllen. Das wäre das Gegenteil unseres bewährten, vorsichtigen Kurses.“ Für die Landesregierung stehe die Gesundheit der Menschen im Vordergrund. „Wir wollen klare Leitlinien definieren. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, auf welche Ziele wir gemeinsam hinarbeiten.“

Schärfere Kontrollen

Günther betonte jedoch auch, der Perspektivplan könne nur umgesetzt werden, wenn sich alle Menschen an die Regelungen hielten. Deshalb werde die Landesregierung dies in Zukunft noch stärker kontrollieren. „Wir wollen, dass die Menschen, die sich an die Regeln halten, sehen, dass Fehlverhalten auch sanktioniert wird.“ An notorische Gegner der aktuellen Regelungen gewandt, sagte Günther: „Unsere Polizistinnen und Polizisten sowie die Beschäftigten in unseren Ordnungsämtern werden künftig noch genauer darauf achten, dass wir alle an einem Strang ziehen.“

Schleswig-Holsteins Perspektivplan im Überblick

Der vier Stufen umfassende Perspektivplan bezieht sich auf alle durch die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung betroffenen Lebensbereiche.

  • Stufe IV: Bei einem Inzidenzwert über 100 sind keine Änderungen gegenüber dem Status Quo vorgesehen.
  • Stufe III: Liegt der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 100 ist erlaubt, sich mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zu treffen. Ausnahmen gelten hierbei für Kinder dieser zwei Hausstände bis 14 Jahre. In den Kitas beginnt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Die Jahrgänge 1 bis 6 an den Schulen starten in den Wechselunterricht, liegt der Wert 21 Tage stabil unter 100, erfolgt Präsenzunterricht. Außerdem findet im Falle des Wechselunterrichts weiterhin eine Notbetreuung statt. Für die Jahrgänge 7 bis 13 bleibt es – mit Ausnahme der Abschlussklassen – beim Distanzlernen. Elementare körpernahe Dienstleistungen werden wieder zulässig. Damit könnten zunächst insbesondere Friseure wieder öffnen. Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, die derzeit nur von einer jeweils registrierten Person besucht werden können, dürfen – getrennt – zwei Besucher empfangen, wenn diese Personen nicht zu einem Haushalt gehören. Die Testpflicht bleibt bestehen. Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich werden nach 21 Tagen stabiler Inzidenz unter 100 wieder in den Betrieb gehen. Zu diesem Zeitpunkt dürfen auch Zoos und Wildparks ihre Tore wieder öffnen.
  • Stufe II: Liegt der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 50 würden Kitas in den Regelbetrieb wechseln, die Klassenstufen 1-6 hätten wieder Präsenzunterricht und die Klassenstufen 7-13 an den Schulen gingen in den Wechselunterricht, Abschlussklassen in den regelhaften Präsenzbetrieb. Bleibt der Inzidenzwert weitere 14 Tage lang unter 50 findet auch in den Klassenstufen 7-13 wieder Präsenzunterricht statt. An den Hochschulen wären zudem wieder praktische Lehrveranstaltungen erlaubt. Auch Präsenzprüfungen wären mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen wieder möglich. Auch der Einzelhandel könnte mit Auflagen wie der Maskenpflicht und einer Zugangsbeschränkung (10 Quadratmeter je Person) wieder öffnen. Dasselbe gilt für weitere körpernahe Dienstleistungen wie die kosmetische Fußpflege, Nagelstudios oder Maniküre. Ebenfalls mit Auflagen könnte auch die Gastronomie wieder an den Start gehen. Erlaubt wäre zunächst von 5 bis 22 Uhr die Bewirtung von 50 Prozent der nach dem jeweiligen Hygienekonzept zulässigen Sitzplätze.
  • Stufe II: Liegt der Inzidenzwert l21 Tage lang stabil unter 50 könnten Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze ihren Betrieb auch für touristische Zwecke aufnehmen – unter Einsatz von Corona-Schnelltests. Dafür wird ein Testregime erarbeitet. Die Begrenzung der Gästezahl in der Gastronomie würde zudem aufgehoben; die Abstandsregel bliebe jedoch bestehen. Theater, Konzerthäuser und Kinos könnten für einzelne Schulkohorten wieder öffnen. Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung dürften öffnen. In kontaktarmen Sportarten könnten sogar Sportgruppen für Kinder bis zwölf Jahre in festen Kohorten mit maximal zehn Personen zugelassen werden, außerdem dürften Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich öffnen.
  • Stufe I: Liegt der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 35 dürften sich wieder bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. An den Schulen gäbe es vollständig Präsenzunterricht. An den Hochschulen wären Präsenzlehr- und Erstsemester-Veranstaltungen in Kohorten zulässig. Präsenzprüfungen finden unter Hygieneauflagen statt. Auch Bibliotheken dürften unter Hygieneauflagen öffnen. Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und streng begrenzter Teilnehmerzahl wären zudem mit Hygienekonzept wieder zulässig. Für die Gastronomie würde die Gästebegrenzung aufgehoben, die Auslastung der Lokalitäten würde sich an der Abstandsregel orientiern. Auch Bars und Kneipen dürften wieder öffnen – Gäste müssten dabei jedoch feste Sitzplätze haben, ein Hygienekonzept wäre erforderlich und die Kontaktdaten der Gäste müssten erhoben werden. Bei einer stabilen Entwicklung des Inzidenzwertes entfiele nach 21 Tagen die Sperrstunde für die Gastronomie. Im Breitensport wäre der Kontaktsport bei Bildung fester Gruppen nach 21 Tagen wieder erlaubt. Nach sieben Tagen würden Hallen- und Spaßbäder sowie Saunen, aber auch Freizeitparks wieder öffnen. Ausflugsschiffe dürften zudem wieder ablegen. Theater, Konzerthäuser oder Kinos dürften nun auch für die Allgemeinheit öffnen, allerdings mit einer begrenzten Personenzahl. Sportveranstaltungen im Profi- wie im Amateurbereich dürften wieder mit einer zunächst begrenzten Zuschauerzahl stattfinden, wenn der Inzidenzwert 21 Tage unter 35 liegt. Für religiöse Veranstaltungen würde zudem die Teilnehmerzahl angehoben.

Ob entsprechende Pläne umgesetzt werden wird  jedoch wohl erst entschieden, wenn Bund und Länder Anfang Februar erneut zusammen kommen, um über das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beraten.

(Landesregierung Schleswig-Holstein/dpa/NZ)

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