Österreich

Verschärfte Kontrollen in der Gastronomie

Kontrolle in einer Küche
Als Reaktion auf vermehrte Corona-Ansteckungen in Österreichs Gastronomie, wird die Einhaltung der Maßnahmen nun strenger kontrolliert. (Foto: © WavebreakMediaMicro/stock.adobe.com)
Da es in der (Nacht-)Gastronomie in Österreich vermehrt zu Corona-Ansteckungen kam, haben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger nun schärfere Kontrollen der Branche angekündigt.
Montag, 19.07.2021, 13:32 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Nach der Verordnung neuer Maßnahmen kündigen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger nun auch schärfere Kontrollen der Gastronomie zur Einhaltung der 3G-Regeln an. Zuletzt kam es zu gehäuften Infektionen, speziell im Bereich der Nachtgastronomie. Um die dynamische Ausbreitung der Deltavariante einzudämmen und die aktuellen Öffnungsschritte beibehalten zu können, wird die Einhaltung der Coronavirus-Maßnahmen nunmehr – insbesondere in der Gastronomie – schärfer kontrolliert.

„Wir haben uns die Öffnungen gemeinsam hart erarbeitet. Grundpfeiler dieser Lockerungen war von Anfang an der 3-G-Nachweis. Ich rufe daher alle Betriebe und Unternehmen dazu auf, die Einhaltung der 3-G-Regelung besonders gründlich zu kontrollieren, um so einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen möglichst zu verhindern. Mit dem Grünen Pass und der Green Check-Webapp haben wir einige Tools entwickelt, die diese besonders schnell und einfach möglich machen. Wir können die Öffnungsschritte nur dann beibehalten, wenn die aktuell gültigen Regeln und Sicherheitsmaßnahmen konsequent beachtet und umgesetzt werden. Gesundheitsbehörden und Polizei werden dies künftig verstärkt kontrollieren“, so Mückstein.

Diese Strafen drohen

Zudem können die Behörden Strafen bei Verstößen schneller ahnden, da die Exekutive nun auch Organmandate ausstellen kann. Eine ähnliche Regelung gab es bisher etwa bei Missachtung der Maskenpflicht. Die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr kostet künftig 90 Euro. Der Strafrahmen bei Verwaltungsstrafen liegt für Gäste wie bisher bei 500 Euro, für Betreiber bei 3.600 Euro.

(ots/NZ)

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