Verpackungssteuer in Nellingen gekippt – BdS begrüßt die Entscheidung
Ursprünglich war geplant, dass zum 1. Juli 2026 eine Verpackungssteuer auf Speisen und Getränke in Einwegverpackungen in der baden-württembergischen Gemeinde Nellingen eingeführt wird. Jetzt hat der Gemeinderat dieses Vorhaben jedoch wieder gekippt.
Im Rahmen weiterer Beratungen hatte die Gemeinde wohl das Verhältnis von Aufwand und Nutzen der Maßnahme neu bewertet. Unter anderem verwies der Gemeinderat auf die derzeit angespannte Personalsituation und entschied, die Satzung aufzuheben.
Keine zusätzliche Belastung für Gastronomie in Nellingen
Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) begrüßt die Entscheidung als Beispiel für verantwortungsvolle und praxisnahe Politik und hofft, dass weitere Gemeinden diesem Schritt folgen: „Die Aufhebung der Satzung entlastet Betriebe und Verwaltung gleichermaßen und verhindert zusätzlichen bürokratischen und wirtschaftlichen Aufwand“, erklärt Kristina Harrer-Kouliev, Leiterin der Rechtsabteilung des BdS.
Gerade im Verpackungsbereich würden viele Unternehmen bereits unter hohem Druck stehen – durch nationale und europäische Vorgaben wie das Einwegkunststofffondsgesetz oder die PPWR. Weitere Belastungen seien für kleine und mittelständische Betriebe kaum tragbar.
Eine Weitergabe der Kosten an die Gäste würde die Preise erhöhen und könnte zu einem spürbaren Rückgang der Besucherzahlen führen – mit existenziellen Folgen für die Unternehmen vor Ort. „Es ist wichtig, dass auch in kleineren Gemeinden ein bezahlbares gastronomisches Angebot als Ort der Begegnung erhalten bleibt“, betont Harrer-Kouliev.
(BdS/SAKL)