Unrealistische Vorgaben

Verkürzung der Abschreibungsdauer gefordert

Taschenrechner und Statistk
Die Abschreibedauer von aktuell 40 Jahren auf alle Gebäudeteile ist ein willkürlicher Wert, der in der Praxis mit der Realität nur wenig zu tun hat. (© fotolia.com/pfpgroup)
Gebäude und Einrichtungen werden in Österreich über 40 Jahre abgeschrieben. Das sei viel zu lange und praxisfremd, wie jetzt selbst von Seiten der Politik kritisiert wird.
Freitag, 22.02.2019, 09:33 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Im Zuge der Steuerreform 2015/16 wurde die Abschreibungsdauer von Gebäuden und Einrichtungen in Österreich von 33 auf 40 Jahre erhöht. „Das war eine massive Verschlechterung für unsere Betriebe. Eine Qualitätsverbesserung im Sinne der bundesweiten Tourismusstrategie zur Ertragssteigerung sind mit einer 40-jährigen Abschreibung unmöglich“, kritisiert etwa Tirols Wirtschaftsbundobmann und Nationalratsabgeordneter Franz Hörl. „Keinem Gast kann ein 40 Jahre altes Badezimmer oder eine Schwimmhalle aus den 70er-Jahren zugemutet werden, auch wenn beides steuerrechtlich zum länger genutzten Gebäude zählt.“ Die derzeit geltende steuerliche Abschreibungsdauer entspricht damit bei vielen Investitionen nicht der Realität. Durch die lange Abschreibungsdauer käme es zur Besteuerung von Scheingewinnen und zu einer parallelen Abschreibung von Herstellung und Sanierung.

Hörl hat daher nun die Salzburger Steuerberatungsfirma Prodinger mit der Analyse der Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude und Gebäudeteile in der Hotellerie beauftragt. Deren Vorschlag ist die Teilung der Abschreibungssätze: 15 Jahre für Gebäudeteile, die eine eigenständige Funktion aufweisen und einer schnellen Abnutzung unterliegen sowie 33 Jahre auf alle anderen Gebäudeteile. „Im Sinne der wirtschaftlichen Perspektiven der heimischen Hotellerie und der steuerlichen Fairness müssen nun rasch die entsprechenden politischen Schritte folgen. Die geplante Steuerreform ist hier die passende Gelegenheit“, so Hörl in Richtung Bundesregierung, die betont hat, die Abschreibungszeiträume an die tatsächliche Nutzungsdauer anzupassen zu wollen.

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