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Tarifeinigung im Gastgewerbe

Tarifeinigung im Gastgewerbe
Die Beschäftigten im baden-württembergischen Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten ab Juli mehr Geld. (Foto: © DEHOGA/Alois Müller)
Die Beschäftigten im baden-württembergischen Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten ab Juli mehr Geld. Darauf haben sich der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten geeinigt.
Dienstag, 31.05.2022, 13:33 Uhr, Autor: Katharina Kolos

Der neue Tarifvertrag für das Gastgewerbe im Land trägt nicht nur der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns Rechnung, sondern sieht deutliche Zuwächse in allen Lohngruppen sowie bei Auszubildenden der Branche vor:

  • In der Einstiegs-Lohngruppe für ungelernte Kräfte steigt der Stundenlohn zum 1. Juli 2022 um 14,3 % auf 12,30 EUR pro Stunde. Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine weitere Anhebung des Stundenlohns auf 12,60 Euro.
  • Fachkräfte mit abgeschlossener 3-jähriger Berufsausbildung erhalten vom 1. Juli an im ersten Jahr ihrer Beschäftigung 14,30 EUR pro Arbeitsstunde (+ 8,9 %). Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine nochmalige Anhebung um 8,4 % auf 15,50 EUR pro Stunde. Damit liegt der Tariflohn für ausgebildete Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe ab 1. Juli 2022 bei mindestens 2417 Euro brutto pro Monat und ab dem 1. Oktober 2023 bei mindestens 2.620 Euro brutto pro Monat.
  • Über eine deutliche Steigerung ihrer Bezüge dürfen sich die Auszubildenden im Gastgewerbe freuen: Ihre Vergütung steigt zum 1. September 2022 um 100 Euro auf 900 EUR pro Monat im ersten Ausbildungsjahr (+12,5%). Für Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr wurde eine Anhebung um 16,7% auf 1.050 EUR vereinbart. Im dritten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende im baden-württembergischen Gastgewerbe ab September 1.150 EUR, was einer Anhebung um 15,9% entspricht.
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 30. September 2024.

„Mit diesem Tarifabschluss beschreiten wir den Weg in die richtige Richtung zur Aufwertung der Berufe im Gastgewerbe“, erklärt Alexander Münchow, Verhandlungsführer und Landesbezirkssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Lohnsteigerungen und transparente Aufstiegschancen

„Viele tausend Beschäftigte im Gastgewerbe werden deutlich mehr Geld bekommen, oft hunderte Euro mehr pro Monat. Wir haben es geschafft, nicht nur den Einstiegslohn über 12 Euro, sondern die komplette Lohntabelle deutlich nach oben zu schieben, um Fachkräfte zu sichern und neue Menschen für das Gastgewerbe zu begeistern. Diese Lohnsteigerungen sind für unsere Mitglieder nach den Einbußen während der Corona-Pandemie, bei der aktuellen Rekordinflation und explodierenden Energiepreisen enorm wichtig. Besonders freuen wir uns, dass wir mit dem Dehoga ein völlig neues Tarifraster entwickeln konnten, das transparente Aufstiegschancen für alle Beschäftigten bietet und gleiche Bezahlung für Frauen und Männer sicherstellt“, so Münchow.

Fritz Engelhardt, der als Landesvorsitzender des Hotel und Gaststättenverbandes Dehoga die Arbeitgeberseite in den Tarifverhandlungen vertrat, erklärt: „Gastronomie und Hotellerie in Baden-Württemberg bieten attraktive Arbeitsplätze und wettbewerbsfähige Löhne – das haben wir mit dieser Tarifeinigung erneut unterstrichen.“ Mit den vereinbarten Erhöhungen sei man hart an die Grenzen der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Betriebe gegangen. „Wir verstehen diesen Tarifabschluss ausdrücklich als positives Signal an die Beschäftigten, die dem Gastgewerbe in schwieriger Zeit die Treue halten“, so Fritz Engelhardt.

Tarif-Modell orientiert sich an Qualifikation und Verantwortung

Grundlegend neu ist das fünfstufige Tarifraster, auf das sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt haben. Anders als bisher orientiert sich die Vergütung der Beschäftigten nicht mehr an den Berufsbezeichnungen des traditionellen französischen Modells, sondern an der Qualifikation der Beschäftigten und dem Verantwortungsumfang der jeweiligen Tätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Fachkraft z.B. in der Küche, im Service oder am Hotel-Empfang tätig ist.

(dehogabw/kk)

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