Schleswig-Holstein

Strengere Regeln für Restaurantbesuche

Mutter und Sohn zeigen im Restaurant ihren Impf- und Testnachweis vor
Maskenpflicht bei Veranstaltungen drinnen und im Restaurant greift künftig 2G-Plus – Schleswig-Holstein hat seine Corona-Verordnung entsprechend angepasst. (Foto: © famveldman – stock.adobe.com)
Schleswig-Holstein hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Demnach gilt ab sofort die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie. Auch eine Sperrstunde wurde eingeführt.
Mittwoch, 12.01.2022, 15:15 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

In Restaurants und beim Sport drinnen gilt in Schleswig-Holstein ab 12. Januar die Regel 2G-plus: Damit haben nun nur noch Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder Auffrischungsimpfung Zutritt. Die Landesregierung beschloss dazu am Dienstagabend eine neue Corona-Verordnung. Bei Veranstaltungen drinnen gilt nun grundsätzlich Maskenpflicht. Gaststätten müssen zwischen 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen. Bei Familienfesten sind zudem auch in Gaststätten nur maximal zehn Teilnehmer erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Diskotheken bleiben bis auf Weiteres ganz zu.

„Nackte Angst“ bei den Betrieben

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisierte den Wechsel zum 2G-plus-Modell für Restaurantbesuche. „Die Branche sieht die Regel in Schleswig-Holstein als unverhältnismäßig und nicht notwendig an“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Stefan Scholtis der Deutschen Presse-Agentur. Das Gastgewerbe sei zu keiner Zeit für die Erhöhung der Infektionszahlen mitverantwortlich gewesen. Unter den Betrieben herrsche „nackte Angst“, dass ihnen die Mitarbeiter „bei einem dritten Quasi-Lockdown“ weglaufen.

(dpa/NZ)

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