Coronakrise

Soziale Kontakte vermeiden – keine Ausgangssperre

Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 22.03.2020 bei der Bekanntgabe weiterer Maßnahmen nach einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder. (Foto: ©Michael Kappeler/dpa-pool/dpa)
Bund und Länder haben sich im Kampf gegen das Coronavirus auf einen erweiterten Regelkatalog geeinigt, der nun bundesweit gilt. Im Zentrum steht die maximale Reduzierung sozialer Kontakte.
Sonntag, 22.03.2020, 18:14 Uhr, Autor: Kristina Presser

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat in einer Pressekonferenz soeben die erweiterten Leitlinien im Umgang mit dem Coronavirus bekanntgegeben, auf die sich die Bundesregierung heute mit den Ministerpräsidenten der Länder geeinigt hat. Das bisher wirksamste Mittel im Umgang mit dem Virus seien die Menschen selbst, sagte Merkel – jeder sei daher angehalten, sich an die jetzt verschärften Leitlinien zu halten. Am Wichtigsten ist die Vermeidung sozialer Kontakte. „Das sind Regeln, keine Empfehlung des Staates“, betonte die Kanzlerin. Dass diese eingehalten werden, dafür sorgen nun verstärkte Polizeikontrollen. Wer den Regeln zuwiderhandelt, dem drohen Bußgelder.Von einer Ausgangssperre war bis dato keine Rede.

Verschärfte Leitlinien

Erlaubt sind weiterhin:

  • Der Weg zur Arbeit
  • Die Versorgung mit Lebensmitteln
  • Arztbesuche
  • Hilfe für andere
  • Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft (alleine, mit einer weiteren Person oder im Kreis der Familie bzw. aller in einem Haushalt lebenden Personen)
  • Ausnahmen gelten auch für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen

Zudem gilt:

  • Die Gastronomie wird deutschlandweit geschlossen (erlaubt sind weiterhin Liefer- und Abholservices)
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege müssen schließen (Friseure, Massagestudios, Tattoo-Studios, Kosmetikstudios etc.)
  • Versammlungen und Feiern im privaten und im öffentlichen Raum sind verboten
  • Soziale Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren; im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Menschen (außerhalb der Mitglieder des eigenen Hausstandes) von 1,5 Metern, besser 2 Metern eingehalten werden
  • Alle Betriebe müssen die Hygienemaßnahmen einhalten

Diese neuen Regeln gelten mindestens für zwei Wochen.

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