Zahlen bitte!

Sondernutzungsgebühren: Wirte müssen an Städte zahlen

Sparschwein mit Brille sieht auf Taschenrechner
Wirte müssen für Außenbestuhlung zahlreiche Abgaben an die Stadt zahlen. (Foto: © Rob hyrons/fotolia)
Der Sommer bietet für Gastronomen mit Außenbestuhlung eine zusätzliche Einnahmequelle. Diese wird auch dringend benötigt! Doch von den eingenommenen Gewinnen müssen die Gastronomen einen nicht unwesentlichen Teil abgeben. 
Dienstag, 29.08.2017, 08:10 Uhr, Autor: Markus Jergler

Für ihre Straßencafés werden hessische Wirte teils kräftig zur Kasse gebeten. Die Städte und Gemeinden erheben Gebühren von einigen Cent bis zu mehr als zehn Euro pro Quadratmeter und Monat, wenn Gastronomen Tische und Stühle auf öffentlichen Straßen aufstellen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter ausgewählten Kommunen in Hessen.

Der hessische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert die Abschaffung solcher Sondernutzungsgebühren. Diese führten zu einer doppelten Belastung der Wirte, die ja auch noch Gewerbe- und Einkommenssteuer zahlen müssten. Der Verband reagierte damit vor kurzem auf eine Gebührenerhöhung in Gießen, die in der mittelhessischen Stadt für Wirbel gesorgt hatte. Der Hessische Städtetag weist die Dehoga-Forderung zurück. (lhe/MJ)

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