Personalmangel

So will die Regierung die Einwanderung von Fachkräften erleichtern

Hubertus Heil
Laut Hubertus Heil macht die Koalition den Weg frei, „um kluge Köpfe und helfende Hände für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen“. (Foto: © picture alliance/dpa | Michael Kappeler)
Viele Unternehmen suchen derzeit händeringend Fachkräfte – so auch Betriebe der Gastronomie und Hotellerie. Erleichterung könnte der Einsatz arbeitssuchender Menschen aus dem Ausland bringen. Diese haben es aber oft schwer, eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu bekommen. Jetzt will die Koalition die Hürden senken.
Montag, 24.10.2022, 13:30 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Arbeitssuchende aus dem Ausland sollen künftig leichter rechtmäßig nach Deutschland kommen können. Dafür soll eine sogenannte Chancenkarte eingeführt werden, wie aus Regierungskreisen in Berlin verlautete.

Zu den Auswahlkriterien bei der Chancenkarte sollen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug gehören, heißt es in den neuen Eckpunkten zu den Gesetzesplänen. Geschaffen werden solle die Möglichkeit einer zweiwöchigen Probebeschäftigung. Auf diesen Wegen soll auch Bürgern aus Nicht-EU-Staaten mit gutem Potenzial ein Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden, die nicht bereits etwa als Fachkräfte anerkannt sind.

Wie bisher soll laut den Eckpunkten aber gelten: „Anerkannte ausländische Fachkräfte bilden (…) das Rückgrat der Erwerbsmigration nach Deutschland.“ Hierbei sollen weiter ein anerkannter Abschluss, ein Arbeitsvertrag und zu Inländern gleichwertige Beschäftigungsbedingungen als Voraussetzungen gelten. Künftig soll man als Fachkraft aber jede anerkannte Beschäftigung ausüben dürfen.

Eine weitere Gruppe soll leichter anerkannt werden

Neben den in Deutschland anerkannten Fachkräften und Hochschulabsolventen sowie den Menschen mit Potenzial soll eine weitere Gruppe leichter anerkannt werden. Dabei handelt es sich um Menschen mit zweijähriger Erfahrung in dem Beruf, der ausgeübt werden soll.

Nötig soll bei ihnen ein Berufs- oder Hochschulabschluss sein, der in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Nicht nötig sein soll hier künftig aber, dass der Abschluss als gleichwertig mit einem Abschluss in Deutschland anerkannt wird.

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