Existenzgrundlage bedroht

Shisha-Lokale fordern Ausnahmeregelung

Eine Shisha-Lounge von innen
Bei einem kompletten Rauchverbot würde wohl kaum ein Shisha-Lokal überleben. (© Wikimedia)
Das derzeit noch ab Anfang Mai geplante Rauchverbot in der Gastronomie in Österreich würde Shisha-Bars die Existenzgrundlage entziehen.
Donnerstag, 07.12.2017, 10:29 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Am 1. Mai 2018 tritt in Österreich das generelle Rauchverbot in Kraft. Allerdings wären damit auch Betriebe betroffen, deren Geschäftszweck das Anbieten von Rauchkonsumation in Form von Shishas ist. „Hier braucht es Sonderregelungen, damit diese Lokale ihren Betrieb nicht einstellen müssen und wertvolle Arbeitsplätze nicht verloren gehen“, fordert nun Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida. „In ein derartiges Lokal zu gehen und nicht rauchen zu dürfen ist ungefähr so, wie wenn man in ein Kaffeehaus geht, und dort wird dann kein Kaffee serviert.“

„Wir fordern eine Ausnahme der Shisha-Lokale aus dem generellen Rauchverbot, so wie es in nahezu allen EU-Staaten geregelt ist. Schließlich kommt zu uns kein Kunde, der nicht Shisha-Dampfen will. Wir kontrollieren auch sehr streng, ob unsere Kunden über 18 Jahre alt sind. Minderjährige kommen bei uns nicht herein“, erklärt auch Jakob Baran, Vorsitzender des Verbandes der Shisha-Lokalbetreiber, der die Interessen von rund 500 Shisha-Lokalen in Österreich vertritt. Man habe sich in den letzten Monaten an alle Parlamentsparteien und auch an die Sozialpartner gewendet und auch mit allen Gesprächen geführt. „Wir freuen uns sehr, dass sowohl die Gewerkschaft als auch die Wirtschaftskammer unser Problem verstanden haben. Werden Shisha-Lokale nicht ausgenommen, bedeutet es das Ende unserer Branche. Tausende verlieren ihren Arbeitsplatz und Österreich verliert Betriebe, die Millionen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen abliefern“, erklärt Baran.

Unterstützung für eine Ausnahmeregelung kommt auch von der Interessenvertretung der Gastronomie in der Wirtschaftskammer. „Wir setzen uns klar für die Beibehaltung der Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen in Gastronomiebetrieben, so wie sie derzeit noch gültig ist, ein. Sollte das generelle Rauchverbot dennoch ab Mai 2018 in Kraft treten, sind Shisha-Lokale jedenfalls davon auszunehmen. Wir als Interessenvertreter dürfen es nicht zulassen, dass die Existenz von 500 Betrieben, deren Geschäftsmodell eben das Rauchen von Wasserpfeifen ist, ausgelöscht wird“, betont Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien. (CK)

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