Sachsen-Anhalts Gemeinden können Tourismusabgabe verlangen
Sachsen-Anhalt führt einen „Gästebeitrag“ ein. Wie der Landtag kürzlich in Magdeburg beschlossen hat, können Städte und Gemeinden künftig eine Tourismusabgabe von ihren Besuchern erheben. Dazu wurde eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes verabschiedet. Ob man den „Gästebeitrag“ einführt, könnten die Kommunen entscheiden. Berechtig sind jene, die in die touristische Infrastruktur, Einrichtungen, Angebote oder die Vermarktung investieren. Die Gelder müssen jedoch für einen klar definierten Zweck, d.h. weitere touristische Investitionen eingesetzt werden. In Kur- und Erholungsorten ist eine entsprechende Kurtaxe schon seit längerem Usus – genauer gesagt in 43 Orten des Landes, laut Wirtschaftsministerium.
Olaf Meister aus der Grünen-Fraktion betonte, mit der neuen Regelung werde die Finanzierung des Tourismus verbessert. Die Lutherstadt Wittenberg etwa habe auf diese Möglichkeit gewartet. Dort waren zum Reformationsjubiläum 2017 zahlreiche neue Angebote entstanden, die weiterfinanziert werden müssen. Wittenberg hatte daraufhin als erste Kommune im Land eine Bettensteuer einführen wollen. Jeder touristische Übernachtungsgast hätte dann einen Aufschlag zahlen müssen. Das Hotel-Gewerbe protestierte, weil man dort einen hohen bürokratischen Aufwand und hohe Belastung fürchtete. Die Steuer wurde ausgesetzt, da eine landesweite Lösung in Aussicht gestellt wurde.
„Eine faire Lösung“
Die Linken-Abgeordnete Kerstin Eisenreich kritisierte, dass Unternehmen, die unmittelbar von der touristischen Infrastruktur profitierten, nicht zur Kasse gebeten würden. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) betonte, kurze Städtereisen lägen im Trend. Viele Gemeinden hätten entsprechend in Angebote investiert und wollten das auch in Zukunft tun. Es sei eine faire Lösung, wenn sich die Gäste und Reisenden am finanziellen Aufwand beteiligten. Das Wirtschaftsministerium hatte die Gesetzesänderung angeregt. (dpa/sa/KP)