Schutzmaßnahmen

Sachsen-Anhalt verlängert Corona-Regeln

2G Regel
Sachsen-Anhalt setzt in der Gastronomie weiterhin auf die 2G-Regelung. (Foto: © BIHLMAYERFOTOGRAFIE/stock.adobe.com)
In Sachsen-Anhalt werden die derzeit geltenden Corona-Regeln bis zum 23. Februar verlängert. Es gilt weiterhin die 2G-Regelung. Gastwirte können jedoch freiwillig auf ein 2G-Plus-Optionsmodell setzen.
Dienstag, 25.01.2022, 15:27 Uhr, Autor: Martina Kalus

Die geltenden Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt werden bis zum 23. Februar verlängert. Darüber informierten Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Die aktuelle Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie werde „im Wesentlichen verlängert“, sagte Grimm-Benne.

2G-Plus-Optionsmodell möglich

Sachsen-Anhalt setzt damit in der Gastronomie weiterhin nicht auf 2G-Plus, sondern es gilt eine 2G-Regelung: Genesene und Geimpfte müssen danach keinen zusätzlichen Test vorweisen. Gastwirte könnten jedoch freiwillig auf ein 2G-Plus-Optionsmodell setzen, sagte Grimm-Benne.

Die Verlängerung der Verordnung will das Kabinett in den nächsten Tagen noch formal beschließen. Geprüft wird aktuell, ob Regelungen zur Notbetreuung eingefügt werden, die für den Fall vorsorgen, dass aufgrund von hohen Infektionszahlen viele Erzieher und Lehrkräfte ausfallen. Bestimmte Berufsgruppen sollen einen Anspruch auf Notbetreuung haben.

Außerdem bleibt die Maskenpflicht an den Schulen bestehen, auch in Grundschulen, wie die Gesundheitsministerin sagte. Bis in die Woche nach den Winterferien, die vom 14. bis zum 18. Februar dauern, sollen die Schüler täglich getestet werden.

(dpa/MK)

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