Lockerungen

Rheinland-Pfalz lockert in Gastronomie und Hotellerie

Mann und Frau werden im Restaurant bedient
Für Servicemitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie gilt keine Maskenpflicht mehr, wenn ein tagesaktueller und negativer Corona-Test vorliegt. (Foto: © iStockphoto)
In der rheinland-pfälzischen Gastronomie und Hotellerie treten ab diesem Freitag Lockerungen in Kraft. So entfällt nun auch im Innenbereich die Testpflicht und für Servicemitarbeiter gilt mit negativem Test keine Maskenpflicht mehr.
Dienstag, 29.06.2021, 15:37 Uhr, Autor: Martina Kalus

Für Beschäftigte und Gäste in der rheinland-pfälzischen Gastronomie werden ab diesem Freitag weitere Corona-Einschränkungen gelockert. Wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte, entfällt für Gäste nun auch im Innenbereich die Test- und Reservierungspflicht. Für Servicemitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie gilt keine Maskenpflicht mehr, wenn ein tagesaktueller und negativer Corona-Test vorliegt.

In Hotels müssen Gäste nur noch bei der Anreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Für den Besuch von Zoos, Museen und Galerien ist keine Vorausbuchung mehr vorgeschrieben. Bei körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem negativem Testergebnis die Maskenpflicht.

(dpa/lrs)

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