Bürokratieabbau

Regierung führt digitalen Meldeschein ein

Hotelgäste an der Rezeption
Weniger Bürokratie, weniger Papiermüll, weniger Kosten – dies sind die Hauptgründe, weshalb in der Hotellerie nun digitale Meldescheine eingeführt werden sollen. (© davit85/Fotolia)
Die Forderungen nach Bürokratieabbau zeigen Wirkung: Die deutsche Bundesregierung will jetzt digitale Meldescheine in der Hotellerie einführen. Das „papierhafte“ Verfahren soll daneben weiter bestehen bleiben, heißt es dazu in Berlin.
Donnerstag, 12.09.2019, 10:40 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die deutsche Bundesregierung will den Abbau der Bürokratie vorantreiben – unter anderem mittels der Einführung eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe. Laut Angaben der Regierung würden in der Hotelleriebranche bisher alljährlich 150 Millionen Meldescheine aus Papier anfallen, was enorme Aufbewahrungs- und Entsorgungskosten verursache. Die Meldescheine sind aus ermittlungstechnischen Gründen vom Hotel ein Jahr lang aufzubewahren und müssen danach vernichtet werden. Bei einem digitalen Meldeschein entfielen nicht nur solche Kosten, sondern die Hotelbranche würde auch hinsichtlich der bürokratischen Verwaltung entlastet werden.

„Überbordende Bürokratie belastet die Wirtschaft“

„Bürokratieabbau ist und bleibt ein Schlüsselthema für die Bundesregierung“, heißt es im entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. „Überbordende Bürokratie belastet die Wirtschaft, hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Dabei wird der Mittelstand, der aufgrund begrenzter finanzieller und sachlicher Ressourcen in besonderer Weise von regulatorischen Vorgaben betroffen ist, überproportional belastet. Schlanke und effiziente Gesetze sind daher ein Kernbestandteil der Mittelstandspolitik. Mit dem digitalen Meldeschein wird auch das Meldeerfordernis im Beherbergungsgewerbe für digitale Lösungen geöffnet – bei gleichzeitigem Erhalt des bestehenden papierhaften Verfahrens“, heißt es aus Berlin weiter. Es wird davon ausgegangen, dass der Gesetzentwurf am 18. September 2019 vom Kabinett beschlossen wird.

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