Regierung will Schuldnern schnelleren Neuanfang ermöglichen
Die Bundesregierung will überschuldeten Betrieben und Verbrauchern einen schnelleren Neuanfang ermöglichen. Sie sollen bei Insolvenzen rascher von ihren Restschulden befreit werden, um wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Justizministeriums. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag noch zustimmen.
Restschuldbefreiung in nur noch drei Jahren
„Die Corona-Krise hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie schnell und unerwartet man in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann“, begründete Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Änderung. Künftig soll das Verfahren zur Restschuldbefreiung nur noch drei statt der derzeit üblichen sechs Jahre dauern. Eine solche Verkürzung war bisher nur möglich, wenn die Schuldner alle Verfahrenskosten und 35 Prozent der Forderungen der Insolvenzgläubiger beglichen hatten. Diese Voraussetzungen fallen nun weg. Die Verkürzung soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt werden – und damit ausdrücklich auch Schuldnern helfen, die durch die Corona-Pandemie in die Insolvenz geraten sind. Zunächst wird sie zudem bis Mitte 2025 befristet und erprobt. (dpa/TH)