Reformpaket: Was auf das Gastgewerbe zukommen könnte
Bei der Rentenreform hat die Koalition gezeigt, wie es gehen kann: Kein langwieriges öffentliches Gezerre, Verhandlungen hinter verschlossenen Türen und am Ende präsentieren alle drei Regierungsparteien das Ergebnis als gemeinsames „Gesamtkunstwerk“.
Im Koalitionsausschuss wird sich ab Mittwoch zeigen, ob sich das Momentum der Renten-Einigung auf die anderen Reformen übertragen lässt. Ziel ist es, ein großes Reformpaket zu schnüren. Für Hoteliers und Gastronomen bleibt entscheidend, ob die geplanten Maßnahmen Entlastung bringen – oder doch eher neue Belastungen schaffen.
Wochenarbeitszeit bleibt politischer Streitpunkt
Besonders relevant für das Gastgewerbe ist die geplante Reform der Arbeitszeit. Ob und wie Arbeitszeiten für Beschäftigte künftig flexibler gehandhabt werden, bleibt jedoch Streitpunkt zwischen der Union und SPD. Im Koalitionsvertrag hatten sie vereinbart, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Die Gewerkschaften mobilisieren jedoch hart gegen eine „Abschaffung des Acht-Stunden-Tags“.
Das Gastgewerbe fordert dagegen bereits seit langem eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der Dehoga Bayern hatte bereits 2024 betont, die „Umstellung auf eine gesetzliche Wochenarbeitszeit“ sei „überfällig“.
Aus Sicht der Branche passt die starre Tagesgrenze häufig nicht zur betrieblichen Realität in Hotels, Restaurants, Cateringunternehmen und Veranstaltungsbetrieben. Schwankende Nachfrage, Saisonspitzen und wechselnde Auslastung ließen sich damit nur unzureichend abbilden. „Das Gastgewerbe lebt von Flexibilität. Ob Frühstücksservice, Hochzeitsfeier oder saisonale Spitzen: Starre tägliche Höchstgrenzen passen weder zur betrieblichen Realität noch zu den Bedürfnissen vieler Beschäftigter“, erläuterte Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin vom Dehoga Bundesverband, unlängst.
Die Initiative „Wochenarbeitszeit jetzt“ verweist darauf, dass mehr Flexibilität sowohl Betrieben als auch Beschäftigten zugutekommen könne. Nach Angaben des Bündnisses geht es nicht um längere Arbeitszeiten, sondern um mehr Freiheit bei der Verteilung der Arbeitszeit. Inzwischen haben sich mehrere Wirtschafts- und Branchenverbände der Initiative angeschlossen.
Mitte Juni sickerte aus dem Arbeitsministerium von Bärbel Bas ein Entwurf mit einer Minimallösung durch: Ausnahmen vom Acht-Stunden-Tag sollen nur möglich sein, wenn sie in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ausgehandelt werden. Zugleich soll eine elektronische Erfassung der Arbeitszeit Pflicht werden.
Aus dem Gastgewerbe hagelte es kurz darauf Kritik. Für viele Betriebe im Gastgewerbe wäre eine solche Einschränkung problematisch. Gerade kleinere Restaurants, familiengeführte Hotels oder Landgasthöfe verfügen häufig weder über Tarifbindung noch über Betriebsrat. Würde die Wochenarbeitszeit nur über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen ermöglicht, könnten ausgerechnet viele mittelständische Betriebe kaum von der Reform profitieren.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies den Entwurf zurück, auch die Arbeitgeberverbände widersprachen kategorisch.
Steuerpläne könnten Gastgewerbe treffen
Als dickster Brocken gilt die Reform der Einkommensteuer. Die Koalition will zum 1. Januar 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten. SPD-Chefin Bärbel Bas nennt als Zielmarke 500 Euro im Jahr. Zusammen kann das 20 bis 30 Milliarden Euro ausmachen.
Ihr Co-Vorsitzender und Finanzminister Lars Klingbeil hat den Spitzen der Koalition nun zwei Vorschläge gemacht, die Grundlage für die Verhandlungen im Koalitionsausschuss sein sollen. Nach Medienberichten sieht ein Vorschlag eine kleinere Reform mit einer Entlastung von gut zehn Milliarden Euro vor und der andere Vorschlag eine größere mit einem Volumen von rund 25 Milliarden Euro.
Offen ist vor allem die Gegenfinanzierung. Im Gespräch sind die Anhebung der Reichensteuer oder des Spitzensteuersatzes, eine Mehrwertsteuererhöhung, Subventionskürzungen oder Einsparungen im Haushalt.
Vor allem eine Debatte um ein mögliches Aus der 7-Prozent-Mehrwertsteuer in der Gastronomie sorgte in der Branche für große Kritik. Die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, hatte sich für eine Rücknahme des reduzierten Steuersatzes in der Gastronomie ausgesprochen. Die Maßnahme koste rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr und rette aus ihrer Sicht nicht wie versprochen die Landgasthäuser. Sie bezeichnete die Steuerentlastung als „eine der überflüssigsten Subventionen seit langem“.
Aus der Branche kam deutlicher Widerspruch. Gastronom Kemal Üres warnte vor erheblichen Folgen einer Rückkehr zu 19 Prozent. Die 7 Prozent seien „keine Subvention, sondern eine absolute Überlebensnotwendigkeit“. Eine Rückkehr zu 19 Prozent wäre aus seiner Sicht „für Viele der letzte Stoß“ und würde zu neuen Insolvenzen führen. Üres verwies dabei ebenfalls auf steigende Kosten bei Personal, Energie und Lebensmitteln.
Die Rentenreform gilt innerhalb der Koalition dagegen weitgehend als abgehakt. Die Koalitionsspitzen sind sich einig, dass die Vorschläge der Rentenkommission möglichst eins zu eins umgesetzt werden sollen, weil sonst alles wieder in sich zusammenfällt.
Beim Koalitionsausschuss dürfte nur noch der Fahrplan beschlossen werden. Die Eckpunkte der Reform werden wahrscheinlich noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen. Bis zum Jahresende sollen dann die notwendigen Gesetze erarbeitet werden.
Es gibt zwar Störfeuer von der Seitenlinie, aber nur vereinzelt – vor allem von der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, die eine Wahl im September vor der Brust hat. Die Chancen, dass die Rentenreform einigermaßen glattläuft, stehen aber ziemlich gut.
Für das Gastgewerbe ist die Rentenpolitik derzeit vor allem mit Blick auf die Debatte um Minijobs relevant. Die Rentenkommission hatte 30 Reformvorschläge vorgestellt. Darunter ein Vorschlag, nach dem Minijobs künftig abgeschafft beziehungsweise regulär in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus soll damit entfallen. Ausnahmen sind dabei nur noch für Schüler vorgesehen.
Branchenvertreter hatten zuletzt vor erheblichen Folgen gewarnt, sollten geringfügige Beschäftigungsverhältnisse stark eingeschränkt werden. Nach Angaben des Dehoga gibt es allein im Gastgewerbe rund 1,1 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Minijobs seien in vielen Betrieben ein wichtiges Instrument, um Arbeitsspitzen abzufangen – etwa am Wochenende, bei Veranstaltungen, im Saisongeschäft oder bei kurzfristig höherer Nachfrage. Nach Einschätzung des Dehoga lassen sich solche Einsatzmodelle nicht ohne Weiteres in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen.
„Die Vorschläge der Rentenkommission gehen an der betrieblichen Realität vorbei und wären für das Gastgewerbe eine Katastrophe“, kritisierte Dehoga-Präsident Guido Zöllick die Vorschläge der Rentenkommission deutlich.
Gesundheit und Pflege: Kosten bleiben Thema
Die Reform, die erneute Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge verhindern soll, ist am weitesten vorangekommen. Über dafür vorgesehene Milliarden-Einschnitte bei den Gesundheitsausgaben ringen die schwarz-roten Fraktionen schon im regulären parlamentarischen Verfahren. Erklärtes Ziel ist ein Beschluss des Spargesetzes im Bundestag in der kommenden Woche gerade noch vor der Sommerpause.
Die Finanzlücke bei den gesetzlichen Kassen, die 2027 für stabile Beiträge geschlossen werden muss, ist noch gewachsen. Zu mehreren Sparmaßnahmen standen zudem Klärungen aus – etwa bei Belastungen für Patienten und die Pharmabranche. Sollten für eine Lösung noch extra Milliarden aus dem Etat ins Spiel kommen, könnte das ein Fall für die Spitzenrunde werden.
Bei der dringenden Stabilisierung der Pflege-Finanzen gehen die Positionen in der Koalition erheblich auseinander, wie nach einem Entwurf von Ministerin Nina Warken (CDU) klar wurde. Das Problem: Die Pflegeversicherung trägt anders als die Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten, weshalb Pflegebedürftige immer höhere Eigenanteile zahlen müssen.
Der Koalitionsvertrag hatte hier eine Begrenzung in Aussicht gestellt, in den Blick rücken jetzt aber vor allem weitere Ausgabenbremsen – etwa bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige, Einstufungskriterien für Pflegegrade und Entlastungszuschlägen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Die Kommunen gingen wegen drohender Mehrausgaben für Sozialhilfe schon alarmiert auf die Barrikaden.
Bürokratieabbau angestrebt
Die Koalition hat sich auf ihre Fahnen geschrieben, in einem spürbaren Umfang Bürokratie abzubauen – Wirtschaftsverbände nennen zu viel Bürokratie regelmäßig als ein zentrales Wachstumshemmnis. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Berichtspflichten verringert, Behördengänge digitalisiert werden.
Viele Vorgaben kommen aus Brüssel – auf EU-Ebene dringt die Bundesregierung ebenfalls auf Entlastungen.
Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung an
Ob das Reformpaket tatsächlich zu einem „Gesamtkunstwerk“ wird, dürfte sich im Koalitionsausschuss zeigen. Für die Hospitality-Branche sind die Beratungen mehr als ein politisches Spitzentreffen: Sie betreffen zentrale Fragen des betrieblichen Alltags.
Arbeitszeiten, Personaleinsatz, Bürokratie, Steuerbelastung und Sozialabgaben gehören zu den Themen, die Hotels und Restaurants unmittelbar beschäftigen. Entscheidend wird daher sein, ob die Koalition nicht nur politische Kompromisse findet, sondern auch praxistaugliche Lösungen für kleine und mittelständische Betriebe schafft.
(dpa/SAKL)