Reformpaket der Koalition: Was auf das Gastgewerbe zukommt
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben ein umfangreiches Reformpaket geschnürt. Es soll Deutschland modernisieren, die Wirtschaft wieder in Schwung bringen und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
Im Koalitionsausschuss einigten sich die drei Partner auf insgesamt 34 Punkte. Für Hoteliers und Gastronomen sind dabei vor allem die geplanten Änderungen bei Steuern, Minijobs, Befristungen, Krankschreibungen und Dokumentationspflichten relevant.
„Wir sorgen für die Entlastung der Arbeitnehmer und der Unternehmen, indem wir die Steuern senken und die Bürokratie zurückbauen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz nach den Beratungen. "Wir haben jetzt das erste Reformjahr hinter uns. Von Beginn an haben wir uns eine Agenda gesetzt, die nur einem Ziel dient: Wir wollen Deutschland wieder flott kriegen. Jetzt ist klar, dass das möglich ist." Die Koalition habe sich als Regierung der Erneuerung auf den Weg gemacht.
Steuerliche Entlastungen ab 2027 geplant
Die Koalition will kleine und mittlere Einkommen ab dem 1. Januar 2027 steuerlich entlasten. Das Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro angegeben und soll ab 2028 seine volle Wirkung entfalten.
Konkret verständigte sich der Koalitionsausschuss um Kanzler Friedrich Merz (CDU) auf eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer. Zudem soll der Steuersatz weniger steil steigen.
Gegenfinanziert werden sollen die Entlastungen unter anderem über eine Verschärfung der sogenannten Reichensteuer. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschafts- und Vermögensteuer soll es nicht geben.
Steigen soll auch der pauschale Steuersatz bei Minijobs – von zwei auf fünf Prozent. Gekürzt werden soll bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
Unsicherheit bei Minijobs
Unklar bleibt, ob die empfohlene Abschaffung der Minijobs außer für Schüler realisiert wird. Bei den Minijobs deutet das Reformpaket nicht auf eine Abschaffung hin. Vorgesehen ist vor allem vorerst die Erhöhung des pauschalen Steuersatzes.
Ganz abschließend geklärt ist die Debatte rund um den Erhalt der Minijobs jedoch noch nicht. Denn im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Rentenkommission stand zuletzt auch die Frage im Raum, ob der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs nur noch für Schüler gelten sollte. Die drohende Abschaffung des Minijobs wurde in den vergangenen Tagen daher bereits intensiv in der Branche diskutiert. Der Dehoga warnte vor erheblichen Folgen für das Gastgewerbe.
Nach Angaben des Verbandes gibt es allein im Gastgewerbe rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte. Für viele Hotels, Restaurants, Caterer und Veranstaltungsbetriebe sind Minijobs ein wichtiges Instrument, um saisonale Spitzen, Wochenenden, Veranstaltungen oder kurzfristige Ausfälle abzudecken. Die angedachte Regelung, den Sonderstatus von Minijobs ausschließlich auf Schüler zu beschränken, würde die Betriebe daher vermutlich massiv belastet und die ohnehin angespannte Personalsituation weiter verschärfen.
Ob die jetzige Minijob-Regelung nun erhalten bleibt oder nicht, wird in dem aktuellen Reformpaket nicht abschließend geklärt. Fest steht einzig, dass eine moderate Anpassung auf Arbeitgeberseite erfolgen soll, indem die pauschale Steuer angehoben wird.
Keine Flexibilisierung der Arbeitszeiten
Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt mit dem nun beschlossenen Reformpaket zunächst nicht. Gerade dieser Punkt dürfte in der Hospitality-Branche aufmerksam registriert werden.
Hotels und Restaurants fordern seit längerem mehr Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. Hintergrund sind die besonderen Anforderungen in der Branche: Frühstücksservice, Abendgeschäft, Veranstaltungen, Hochzeiten, saisonale Spitzen und kurzfristige Nachfrageschwankungen lassen sich aus Sicht vieler Betriebe nur schwer mit starren täglichen Höchstgrenzen vereinbaren.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Ein bekanntgewordener Entwurf zur Arbeitszeit-Reform hatte zuletzt jedoch deutlichen Widerspruch aus der Hospitality-Branche ausgelöst, weil darin zusätzliche Spielräume nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein sollten.
Änderungen an der geltenden Arbeitszeitregelung gehen aus dem Reformpaket aber zunächst nicht hervor.
Mehr Spielraum bei Befristungen
Im Arbeitsmarktbereich sieht das Reformpaket dennoch Änderungen vor. Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monate möglich. Innerhalb dieser Zeit sollen sie sechsmal verlängert werden dürfen. Gelten soll diese Regelung für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden.
„Das ist doppelt so lange wie bisher“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Vorstellung der Beschlüsse. Besonders für junge und expandierende Unternehmen sei dies „eine wichtige Möglichkeit“.
„Wir sorgen für mehr Beweglichkeit unserer Unternehmen“, sagte der Kanzler. „Wir haben mit der Reform des Arbeitsmarkts begonnen.“ An die Adresse der Unternehmen sagte Merz: „Wir beginnen, die Fesseln zu lösen.“
CSU-Chef Markus Söder sprach von einem „zentralen Element“. „Diese Befristungen auszuweiten, wird ein zentrales Instrument sein, (...) neue Arbeitsplätze zu schaffen und auch alte zu halten.“ Aktuell dürfen Arbeitsstellen in der Regel zwei Jahre lang befristet werden, die Befristung darf dreimal verlängert werden.
Für Betriebe im Gastgewerbe könnte die Ausweitung befristeter Beschäftigung vor allem bei Neueröffnungen, saisonalen Konzepten, Projektgeschäft oder unsicherer Auslastung eine Rolle spielen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die Regelung im parlamentarischen Verfahren konkret ausgestaltet wird.
Telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden
Auch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen plant die Koalition Änderungen. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden erhöht. Künftig muss eine solche Bescheinigung zudem bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden. Ausnahmen sollen auf Betriebsebene möglich sein, betonte Merz.
Für gastgewerbliche Betriebe könnte das Auswirkungen auf die Personalplanung haben. Kurzfristige Krankmeldungen gehören in Hotels und Restaurants zu den besonders schwierigen Faktoren, weil Schichten in Service, Küche, Housekeeping oder Empfang oft kurzfristig ersetzt werden müssen. Ein verlässlicher Dienstplan ist daher das A und O für Planungssicherheit. Durch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung kann Missbrauch eingedämmt werden und mehr Planungssicherheit entstehen.
Zuschläge an Sonn- und Feiertagen sollen begünstigt werden
Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.
Vor allem in der Hospitality-Branche gehört Sonn- und Feiertagsarbeit in vielen Betrieben zum normalen Geschäft dazu. Restaurants, Hotels, Eventlocations und Cateringunternehmen sind gerade dann gefragt, wenn andere Branchen frei haben. Höhere steuerliche Begünstigungen könnten Beschäftigte entlasten und die Attraktivität bestimmter Dienste erhöhen – abhängig davon, wie die Regelung im Detail umgesetzt wird.
Weniger Berichtspflichten und Dokumentation
Auch beim Bürokratieabbau will die Koalition vorankommen. Gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben sollen nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird. Oder die in Rechtsverordnungen der Ministerien mit entsprechender Begründung als weiter geltend bestimmt werden.
Außerdem sollen alle Dokumentationspflichten mit dem Ziel überprüft werden, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen. Ausgenommen sind Pflichten, die sich aus EU-Recht ergeben oder verfassungsrechtlich geboten sind.
Gerade für kleine und mittlere Betriebe im Gastgewerbe könnte dieser Punkt besonders wichtig werden. Denn gerade dort bindet Bürokratie häufig Zeit, die im operativen Geschäft fehlt. Die Neuerung lässt darauf hoffen, dass nun mehr Zeit für Gäste, Mitarbeiter und Betrieb bleibt.
Auch die Steuerverwaltung soll einfacher werden. In einem ersten Schritt soll eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt werden. Die Finanzämter sollen zudem verpflichtet werden, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben.
Sozialleistungen, Rente und Gesundheit
Noch im Juli wollen das Bundesarbeitsministerium und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr bekommen.
Auch die Rentenreform ist Teil des politischen Gesamtpakets. Die zuvor vorgelegten Empfehlungen der Rentenkommission sollen nach Angaben der Koalition umgesetzt werden. Vorgesehen sind unter anderem eine Kapitalrente, eine schrittweise Anhebung des Rentenalters über 67 Jahre hinaus, Änderungen bei der vorgezogenen Rente und die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rente.
Im Gesundheitsbereich sollen die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro entlastet werden. Ziel ist es, weitere Beitragserhöhungen zu verhindern.
Was bedeutet das für Gastgeber?
Für Hoteliers und Gastronomen enthält das Reformpaket Licht und Schatten. Steuerliche Entlastungen bei kleinen und mittleren Einkommen könnten die Kaufkraft vieler Gäste und Mitarbeiter stärken. Erleichterungen bei Bürokratie und Steuerverfahren wären für Betriebe ein wichtiges Signal.
Gleichzeitig bleiben zentrale Branchenforderungen offen. Eine echte Arbeitszeit-Flexibilisierung ist in dem Paket zunächst nicht enthalten. Zudem könnte die höhere Pauschalsteuer auf Minijobs die Personalkosten in einem Bereich erhöhen, der für viele Betriebe bei der Schichtplanung besonders wichtig ist. Unklar ist zudem, ob Minijobs tatsächlich als eigenständige, flexible Beschäftigungsform erhalten bleiben.
Damit ist das Reformpaket für das Gastgewerbe vor allem eines: ein politischer Zwischenstand mit einigen offenen Detailfragen. Entscheidend wird nun sein, wie die Beschlüsse gesetzlich umgesetzt werden – und ob die angekündigten Entlastungen tatsächlich bei Hotels, Restaurants und Caterern ankommen.
(dpa/SAKL)