Probleme bei Lehrlingsschutz
Laut Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch beabsichtigt das österreichische Gesundheitsministerium eine Änderung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche. Die Beschäftigung von Jugendlichen in Raucherräumen von Gastronomiebetrieben soll auf eine Stunde pro Arbeitstag beschränkt werden – bisher sind es vier Stunden. Diese Maßnahmen erachtet Rauch aber als nicht ausreichend, berichtet der ORF in seinem Onlineportal.
Es könne wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen werden, dass Passivrauchen ein sehr großes Gefährdungspotential habe, betont Rauch. Jugendliche, die in Gastronomiebetrieben, in denen geraucht werden darf, arbeiten, seien mitunter besonders hohen Dosen an Zigarettenrauch ausgesetzt. Das auch, wenn ihr Aufenthalt in Raucherbereichen zeitlich begrenzt sei.
„Null statt vier Stunden“
Wenn schon kein generelles Rauchverbot beschlossen wurde, sollte der Gesetzgeber zumindest verbindlich regeln, dass in Räumen, in denen das Rauchen gestattet ist, ausschließlich erwachsenes Personal eingesetzt wird. Es brauche keine Änderung von vier auf eine Stunde, sondern von vier auf null Stunden, fordert Rauch laut ORF.
Tatsächlich sei es schwierig, die Zeit von vier Stunden oder einer Stunde zu kontrollieren, betont auch Elmar Herburger, Fachgruppen-Obmann der Sparte Hotellerie in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Viele Betriebe in Vorarlberg seien bereits komplett rauchfrei, so Herburger im ORF. Richtig sei ein totales Rauchverbot für Jugendliche in der Ausbildung. (ORF/CK)