Unbürokratische Vollziehung geplant

„Pommes-Verordnung“ passiert EU-Parlament

Pommes Frites
Die Acrylamidverordnung kommt nun doch ab Jänner 2018. (© Cyclonebill/Wikimedia)
Das Gesetz tritt Anfang kommenden Jahres in Kraft. „Guidelines“ sollen für eine möglichst unbürokratische Vollziehung sorgen.
Freitag, 29.09.2017, 10:50 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Der zuständige Umwelt- und Gesundheitsausschuss im EU Parlament stimmte dieser Tage der im Vorfeld kontrovers diskutierten Acrylamidverordnung, der sogenannten „Pommes-Verordnung“, der EU Kommission zu, die somit Anfang kommenden Jahres in Kraft treten wird.

Zur Abstimmung hält der österreichische Gastronomie-Fachverbandsobmann Mario Pulker fest: „Ich bin der Ansicht, dass die Acrylamidverordnung nach wie vor stark auslegungsbedürftig ist. Durch anschauliche Beispiele aus der Praxis konnten wir die Kommission jetzt überzeugen, für die Vollzugsbehörden verbindliche ‚Guidelines‘ zu erstellen und so eine möglichst unbürokratische Vollziehung garantieren. Der Empfehlungscharakter der Bestimmungen soll darin klar zum Ausdruck kommen. Retrospektiv betrachtet kann man sagen, dass die Gastronomie mit einem blauen Auge davongekommen ist. Die von der Kommission ursprünglich geplanten Laboruntersuchungen, zur Feststellung der verpflichtenden Acrylamidgrenzwerte, konnten wir zum Glück verhindern. Jetzt ist entscheidend, dass die Verordnung durch das Gesundheitsministerium möglichst praxisnah vollzogen wird und insbesondere, dass klargestellt ist, dass keine Strafen verhängt werden.“ (CK)

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