Trickbetrüger

Polizei warnt vor falschen Lebensmittelkontrolleuren

Eine Lebensmittelkontrolle in einer Restaurantküche
Die Polizei warnt: Vorsicht vor falschen Lebensmittelkontrolleuren. (© highwaystarz/stock.adobe.com)
Die Polizei hat im Landkreis Marburg-Biedenkopf den ersten Trickbetrüger auffliegen lassen, der sich als Lebensmittelkontrolleur ausgegeben hatte. Die Motive des falschen Prüfers liegen noch im Dunkeln.
Donnerstag, 28.11.2019, 13:49 Uhr, Autor: Thomas Hack

Ein äußerst professionell wirkender Mann kontrollierte dieser Tage mehrere Döner-Imbisse und stellte sich dabei in einem Fall auch ausdrücklich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vor. Der Schwindel flog nach einem Anruf bei der zuständigen Behörde schnell auf. Die Polizei traf im Rahmen der Fahndung auf den mutmaßlichen Täter und stellte die Personalien fest. Der Verdächtige agierte in ähnlicher Weise bereits vor Tagen im Lahn-Dill-Kreis. Der 20-Jährige suchte ab den Mittagsstunden insgesamt vier Läden auf, stellte sich als Lebensmittelkontrolleur vor, und ging dann souverän ans Werk…

Mit weißem Kittel und Messgeräten bewaffnet

Ausgestattet mit weißem Kittel und Messgeräten schritt der junge Mann sehr professionell zur Tat und ließ sich das Kontrollergebnis sogar schriftlich bestätigen. Trotz der äußerst geschickten Vorgehensweise wurde eine Angestellte misstrauisch und rief bei der zuständigen Behörde in Marburg an. Dort flog der Schwindel sofort auf und rief umgehend die Polizei auf den Plan. Die Beamten trafen am Nachmittag im Rahmen der Fahndung in einem Döner-Imbiss auf den angeblichen Experten und entließen ihn nach der Personalienfeststellung. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Motivlage dauern an.

Hotline-Nummer für Gaststättenbetreiber

Stephan Schienbein, Pressesprecher der Kreisverwaltung weist darauf hin: Die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Marburg-Biedenkopf beauftragt keine privaten Personen. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung melden ihre Kontrollen grundsätzlich nicht an. Sie weisen sich mit einem Dienstausweis mit Lichtbild im Scheckkartenformat aus. Zum Ende der Kontrolle erstellen sie einen Bericht, den der betroffene Gastwirt quittieren muss. Werden Mängel festgestellt, folgt eine kostenpflichtige Nachkontrolle, die von der Behörde angekündigt werden muss. Lediglich die Nachkontrollen sind kostenpflichtig und werden vom Landkreis in Rechnung gestellt. Gaststättenbesitzer, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kontrolle haben, können sich telefonisch an den zuständigen Fachdienst der Kreisverwaltung wenden, Telefon: 06421 405-6601.

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