Gastronomische Gerechtigkeit

Politiker wollen Biergartensteuer kippen

Ein Biergartenausschank
Chemnitzer Gastronomen sind zu Sondernutzungsgebühren verpflichtet, sobald sie auf öffentlichem Grund und Boden eine Bewirtung für Gäste anbieten. Doch diese Zahlungen könnten bald ein Ende haben. (© Otto Durst/Fotolia)
In Chemnitz wächst die Kritik an der ungleichen Behandlung der Restaurant- und Biergartenwirte. Zahlreiche Stadträte fordern, nicht nur die Innenstadt von der Sondernutzungssteuer zu befreien. 
Dienstag, 16.04.2019, 12:34 Uhr, Autor: Thomas Hack

Chemnitzer Biergärten und Gastronomiebetriebe sorgen immer wieder für Gesprächsstoff – nicht nur auf kulinarischer, sondern auch auf politischer Ebene. Zum Zwecke der Stadtbelebung hatte vor kurzem der Stadtrat beschlossen, die geltende Biergartensteuer für Gastronomiebetriebe im Innenstadtbereich zu erlassen. Doch die Fraktionen von CDU und FDP  wollen noch einen Schritt weitergehen, wie derzeitig in verschiedenen Medien berichtet wird: Die Stadträte fordern, die Steuerbefreiung auch auf das restliche Stadtgebiet auszudehnen. Gleichermaßen möchte die Linke die Streichung der Gebühren in ganz Chemnitz durchsetzen. „Die Ausdehnung der Gebührenfreiheit der Außengastronomie auf das gesamte Stadtgebiet halten wir für wünschenswert“, ließ laut der Freien Presse etwa Dietmar Berger, der wirtschaftspolitische Sprecher der Linken-Stadtratsfraktion, dazu verlauten. Er begründete den Vorstoß damit, dass für alle Gastronomen eine Wettbewerbsgleichheit bestehen sollte.

Bis zu 27 Euro Sondernutzungsgebühr pro Quadratmeter 
Der Hintergrund der Forderungen: Grundsätzlich sind die Chemnitzer Gastronomen zu Sondernutzungsgebühren verpflichtet, sobald sie auf öffentlichem Grund und Boden eine Bewirtung für Gäste anbieten. In Abhängigkeit von der örtlichen Lage liegt diese Gebühr zwischen 22 und 27 Euro – pro Quadratmeter und Saison. Die beiden Parteien Bündnis 90/Grüne und die Linke konnten im Chemnitzer Stadtrat schließlich ihre Forderung durchsetzen, dass diese Gebühren zum Oktober dieses Jahres erlassen werden. Der Stadtrat begründete seinen Entschluss mit der damit einhergehenden Belebung der Innenstadt – und lässt den Steuererlass bisher auch nur für die dort ansässigen Gastronomiebetriebe zu. (freiepresse/TH)

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