Großes Steuersenkungspaket in Österreich

Nur mehr fünf Prozent auf Konsumation und Nächtigung

Merkbare Steuersenkungen erlebt der gelernte Österreicher leider viel zu selten. Mit der aktuellen Maßnahme soll den Unternehmern jedenfalls deutlich mehr Gewinn am Ende des Tages bleiben. (© Coloures-Pic – stock.adobe.com)
Österreichs Parlament verabschiedet einstimmig eine zeitweilige Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie für Bäcker, Konditoren und Fleischhauer.
Mittwoch, 01.07.2020, 11:39 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Das österreichische Parlament hat in der Corona-Krise die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent für Gastronomie, Hotellerie und weitere Bereiche beschlossen. Das Votum war einstimmig. Die ursprüngliche Hilfe für Unternehmen wurde nochmals deutlich ausgeweitet. Neben der ursprünglich geplanten Gastronomie profitieren jetzt eben auch Beherbergungsbetriebe, Bäcker, Konditoren oder Fleischhauer. Die Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und gelten von 1. Juli bis Jahresende. In der Gastronomie bedeute das konkret, dass der Steuersatz für Speisen von zehn und bei Getränken von 20 auf fünf Prozent gesenkt werde. In der Hotellerie sind es nun ebenfalls fünf statt 20 Prozent. Die EU-Kommission muss den Beschluss offiziell noch absegnen.

Die Freude über diese Maßnahmen bei Branchenvertretern ist erwartungsgemäß groß: „Mit der Senkung der Umsatzsteuer ist nicht nur für Gastronomie- sondern auch für Hotellerie-Betriebe eine wichtige und rasch spürbare Erleichterung umgesetzt worden,“ kommentiert die Hotellerie-Obfrau der Wirtschaftskammer, Susanne Kraus-Winkler, den Beschluss des Nationalrates.

Abschaffung der Schaumweinsteuer und weitere Hilfsmaßnahmen auf Schiene

Auch weitere Maßnahmen wurden nun auf Schiene gebracht bzw. sollen jetzt umgesetzt werden, darunter auch langjährige Forderungen der Branche:

  • Einführung der degressiven AfA und Erhöhung der Abschreibung für Gebäude
  • Konzeption und laufende Anpassungen der Kurzarbeit, aktuell Verhandlungen zu einer dritten Phase
  • Erhöhung der Umsatzgrenze von 255.000€ auf 400.000€ und Erhöhung der Pauschalsätze bei Anwendung der Gastgewerbepauschalierung
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer
  • Erhöhung der Steuerbefreiung für Essensgutscheine von 2€ auf 8€
  • Erhöhung der Absetzbarkeit für Geschäftsessen von 50 auf 75 Prozent
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