Corona-Schutzverordnung

NRW lockert Corona-Maßnahmen

Freunde sitzen im Restaurant und stoßen an
In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände mehr erforderlich. (Foto: © chika_milan/stock.adobe.com)
Bereits am Mittwoch hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann weitere Lockerungen in Nordrhein-Westfalen für den 1. Oktober angekündigt. Folgende Maßnahmen gelten jetzt. 
Freitag, 01.10.2021, 10:09 Uhr, Autor: Martina Kalus

Wie das Land Nordrhein-Westfalen auf seiner Website bekannt gab, entfällt ab sofort die Maskenpflicht im Freien. Es wird lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske z. B. in Warteschlangen, an Verkaufsständen sowie bei Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besuchern ausgesprochen.

Innengastronomie

In der Innengastronomie sind künftig keine besonderen Abstände oder Trennwände mehr erforderlich. Vielmehr werden die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich Empfohlen. Außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes wird die Maskenpflicht allerdings beibehalten.

Großveranstaltungen

Zudem sind mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen zulässig. Dadurch entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird die Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Alle Sitzplätze können voll belegt werden. Abseits der Plätze sollen Masken getragen werden.

PCR-Tests können ersetzt werden

Weiter kann der PCR-Test durch kurzfristige Schnelltests, die höchstens sechs Stunden alt sind, ersetzt werden. Das trifft überall dort zu, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z. B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht benötigt haben.

(Land NRW/dpa/MK)

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