NRW denkt an Lockerung für Gastronomie und Handel
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen plant die schrittweise Öffnung von Geschäften, sofern dabei der Schutz der Bevölkerung gewährleistet sei. Das sagte der stellvertretende NRW-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) jüngst der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Dienstagsausgaben): „Oberste Priorität muss der Infektionsschutz und die Eindämmung der Ausbreitung des Virus haben.“ Nur unter der strikten Einhaltung dieser Maßgaben könne man in NRW in den kommenden Wochen schrittweise Öffnungen ermöglichen. „Die Hygieneregeln, die in Supermärkten, in Tankstellen und Baumärkten von Verkäufern und Kunden meist penibel eingehalten werden, müssten dabei von Handel, Gewerbe, Gastronomie ebenso präzise umgesetzt werden“, erklärte Stamp.
Das bedeutet, wenn ein Geschäftsinhaber in der Lage sei, die Distanz- und Hygienevorschriften einzuhalten, „sollte er bald die Chance haben, zu öffnen“, sagte Stamp. Je nach Branche bringe das verschiedene Herausforderungen mit sich: „In Gaststätten muss etwa garantiert sein, dass sich niemand über Gläser infizieren kann. Das Gebot des Infektionsschutzes steht über allem.“
„Lockdown muss spätestens nach dem 19. April schrittweise aufgehoben werden“
Auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat nun ein Ende des vollständigen Lockdowns und die baldige Öffnung von Geschäften und Restaurants gefordert, wie er der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte: „Ich glaube, dass der Lockdown spätestens nach dem 19. April schrittweise aufgehoben werden muss.“ Gleichzeitig verwies er darauf, dass ein solcher Ausstieg „immer unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes“ geschehen müsse. Zudem empfahl er konkrete Schritte zur Rückkehr in die Normalität. „Ich würde alle Geschäfte, die derzeit geschlossen sind, wieder öffnen lassen, sofern die Abstandsregeln dort einzuhalten sind. Im Zweifel geschieht das durch eine Einlasskontrolle“, sagte Kubicki. Das schließe auch Restaurants mit ein, bei denen er „eine langsame Rückkehr zu normalen Verhältnissen“ für möglich hält – „mit entsprechendem Abstand zwischen den Tischen“. Für Schulen regte Kubicki einen Vor- und Nachmittagsbetrieb an, um so „die Zahl der anwesenden Schüler zu reduzieren und sogenannte Rudelbildungen zu vermeiden“.
Dagegen äußerte sich Wolfgang Kubicki kritisch zu dem von anderen Politikern geäußerten Vorschlag, ältere Menschen bei einem Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens zunächst zu deren eigenem Schutz unter Quarantäne zu stellen: „Ich halte nicht sehr viel von diesem Plan, er wird auch vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich keinen Bestand haben“, sagte er. Denn das Ziel des Gesundheitsschutzes „wäre mit milderen Mitteln als mit einem massiven Grundrechtseingriff zulasten Älterer erreichbar“. Zum Beispiel könne man eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken einführen oder in Supermärkten gesonderte Öffnungszeiten für Ältere anbieten.
Am kommenden Mittwoch, 15. April 2020 wollen Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten.
(ots/KP)