Arbeitswelt

NGG begrüßt Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro
Der Mindestlohn soll nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags ab dem 1. Oktober auf 12 Euro erhöht werden. (Foto: © Stockfotos-MG/stock.adobe.com)
Der Deutsche Bundestag hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde beschlossen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten begrüßt diesen Beschluss. Rund sechs Millionen Beschäftigte würden davon profitieren.
Dienstag, 07.06.2022, 14:43 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt es, dass der Deutsche Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab 1. Oktober 2022 beschlossen hat. „Davon werden rund sechs Millionen Menschen profitieren – insbesondere in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien. Sie arbeiten häufig zu Löhnen, die zum Leben nicht reichen – auch, weil Unternehmen ausgehandelte Tarifverträge unterlaufen“, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Notwendig sei es auch, die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns zu verbessern und stärker zu kontrollieren.

Die Erhöhung des Mindestlohns sei längst überfällig und käme nicht nur Geringverdienern zugute, sondern auch der Wirtschaft: Nach einer Analyse des Pestel-Instituts würde die Kaufkraft bundesweit um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr steigen und den Unternehmen höhere Umsätze bescheren. „Trotz der Preissteigerungen durch die aktuell hohe Inflation hätten de facto Beschäftigte deutlich mehr in der Tasche. Wer ohnehin ein eher geringes Einkommen hat, kann meist nichts davon auf die hohe Kante legen. Damit fließt fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, in den Konsum. Ein Großteil davon wird vor Ort ausgegeben. Beim Restaurant- oder Kinobesuch oder, um etwas Neues für den Haushalt anzuschaffen“, erläutert Guido Zeitler.

Durchsetzung erfordere weitere Verbesserungen

Der NGG-Vorsitzende mahnt an, dass die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns weiter verbessert werden müsse: „Notwendig ist es, dass die Bundesregierung jetzt auch – wie angekündigt – die elektronische manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit auf den Weg bringt. Und nur, wenn die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns auch kontrolliert wird, kann er letztlich durchgesetzt werden.“

Die Ankündigung der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns als einer untersten Haltelinie habe sich laut des NGG-Vorsitzenden bereits positiv auf das Lohngefüge, beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, ausgewirkt: „Wir haben fast flächendeckend neue Tarifverträge mit Einstiegslöhnen oberhalb des Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde und kräftigen Steigerungen in allen Entgeltstufen abgeschlossen.“  Jüngstes Beispiel sei der Tarifabschluss im Gastgewerbe Baden-Württemberg, nach dem eine Köchin ab dem 1. Juli zum Berufseinstieg fast 200 Euro mehr im Monat erhält.

(NGG/SAKL)

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