Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Bundesländer sind sich uneinig
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu halten. Am 29. September 2023 stellte Finanzminister Geue eine entsprechende Initiative im Bundesrat vor. Sie wurde in die Fachausschüsse überwiesen.
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Weitere finanzielle Belastung vermeiden
Die beiden Länder warnen nun davor, dass mit Auslaufen der Umsatzsteuersenkung ab dem nächsten Jahr neben der allgemeinen Teuerung der Energie- und Lebensmittelpreise ein weiterer preistreibender Effekt zu Lasten des gastronomischen und touristischen Gewerbes sowie Verbrauchern entsteht. Dies gelte es zu vermeiden.
Daher soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes dauerhaft zu entfristen. Davon würden viele Bereiche profitieren, zum Beispiel Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel oder Bäckereien, soweit sie verzehrfertige Speisen zusammen mit weiteren Dienstleistungen abgeben. Gleiches gelte für soziale Angebote wie Verpflegungsleistungen in Kitas, Hort und Schulen.
Zudem sorge ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Vereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, bessere Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit bei Unternehmen sowie Konsumenten.
Wie es weitergeht
Im Oktober befassen sich die Fachausschüsse des Bundesrates mit dem Vorschlag: federführend der Finanz-, mitberatend der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates – dann zur Abstimmung, ob die Länderkammer die Bundesregierung zur Entfristung auffordern will.
Mehrwertsteuer auch Thema im rheinland-pfälzischen Landtag
Der rheinland-pfälzische Landtag hatte zuvor über den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie debattiert. Die Freien Wähler sprachen sich am Donnerstag in Mainz dafür aus, den noch bis Jahresende von 19 auf 7 Prozent verringerten Mehrwertsteuersatz auf Speisen weiter gelten zu lassen. Rheinland-Pfalz solle sich im Bundesrat für eine Entfristung einsetzen, hieß es in einem Antrag.
Die AfD ging noch weiter und sprach sich in einem Alternativantrag für einen verringerten Satz auf Speisen und Getränke aus – beide Anträge wurden aber mehrheitlich abgelehnt.
Eine Rückkehr zu dem Satz bei Speisen von 19 Prozent hätte gravierende Folgen für die Gastronomie, warnte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Joachim Streit. Der Tourismus würde geschwächt.
Anna Köbberling von der SPD sagte mit Blick auf den Antrag der Freien Wähler: „Wir verstehen das Anliegen.“ Allerdings müsse auch bedacht werden, dass der verminderte Satz den Bundeshaushalt in diesem Jahr um mehr als drei Milliarden Euro belaste, den Haushalt von Rheinland-Pfalz um rund 33 Millionen und die der Kommunen um drei Millionen. Die Bundesregierung habe sich richtigerweise dafür entschieden, zunächst die Steuerschätzung abzuwarten.
Daniel Köbler von den Grünen sagte, es müsse auch überlegt werden, ob es gesellschaftlich zu verantworten sei, eine einzelne Branche in solcher Art und Weise weiter zu unterstützen. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) sagte, was der Gastronomie helfe, solle auch umgesetzt werden. Eine „Verengung“ auf den Aspekt der Mehrwertsteuer sei aber zu kurz gedacht. Sie verwies unter anderem auf die laufende Standortkampagne in Rheinland-Pfalz und vorhandene Investitionsförderungen, von denen die Gastronomie profitiere.
Niedersachsen tendiert zu höherer Steuer
Niedersachsens Landesregierung sieht eine Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes auf Speisen in der Gastronomie mit Skepsis. Eine Sprecherin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte am Freitag, man würde den Steuersatz von 7 statt 19 Prozent sehr gerne fortführen, weil man sich der schwierigen Lage der Betriebe bewusst sei. Allerdings seien auch die finanziellen Verpflichtungen des Staates enorm.
„Wenn die Steuerschätzung nicht überraschend hohe Einkünfte bringt, dann werden wir uns das leider schlicht nicht leisten können“, sagte sie.
Das Finanzministerium erklärte, eine Verlängerung der 7-Prozent-Regel würde allein Niedersachsen im kommenden Jahr rund 155 Millionen Euro kosten. Dieses Geld werde im Moment vom Land anders eingeplant.
Die Steuerschätzung für Niedersachsen solle am 30. Oktober vorgestellt werden. Das Wirtschaftsministerium gab hingegen zu bedenken, dass eine Kneipe, die schließt, überhaupt keine Steuern mehr zahle.
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(Bundesrat/dpa/SAKL)