Entlastung

Mehrwertsteuer für Gastronomie bleibt gesenkt

Das Kabinett hatte die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für 2023 bereits gebilligt. Nun hat auch der Bundesrat seine Zustimmung gegeben. Zudem kommt eine weitere Entlastung Gastronomen zugute.
Freitag, 07.10.2022, 12:54 Uhr, Autor: Sarah Kleinen
Ein Kassenbon in einem Restaurant
Der Bundesrat hat nun ebenfalls der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung zugestimmt. (Foto: © s-motive/stock.adobe.com)

Gastronomen können sich weiterhin über eine niedrige Mehrwertsteuer auf Speisen freuen. Angesichts der drohenden Energiekrise in Deutschland hat der Bundesrat nun gebilligt, dass die Steuer noch bis Ende 2023 auf 7 Prozent gesenkt bleibt. Ausgenommen davon sind weiterhin Getränke.

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent reduziert worden – ursprünglich befristet bis Ende 2022. Das Kabinett hatte auf Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits einer Verlängerung für das Jahr 2023 zugestimmt. Die Kosten dafür werden auf 1,5 Milliarden Euro veranschlagt.

Durch die Entfristung der reduzierten Mehrwertsteuer wird die Branche angesichts der steigenden Kosten entlastet. „Mit der Entfristung der 7-Prozent-Mehrwertsteuer für die Gastronomie werden die dringend benötigten Perspektiven geschaffen. Gleichzeitig wird damit die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen hergestellt“, sagt Gereon Haumann, Präsident des Dehoga Rheinland-Pfalz, und betont damit die Erleichterung für die Gastronomie, die durch das Beibehalten der reduzierten Mehrwertsteuer geschaffen wird.

Absenkung der Steuer auf Gaslieferungen

Dennoch leiden aktuell viele Betriebe und Unternehmen unter den hohen Energiekosten. Daher sind weitere Entlastungen in Aussicht. Denn der Bundesrat stimmte jetzt auch abschließend einem Gesetz für die befristete Absenkung der Steuer auf Gaslieferungen zu. Demnach wird der Steuersatz wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das soll bis Ende März 2024 gelten.

Eine Woche zuvor hatte der Bundestag die Steuersenkung beschlossen. Ursprünglich war sie auf den Weg gebracht worden, damit der Staat nicht an der umstrittenen Gasumlage für alle Gaskunden mitverdient. Diese Umlage sollte helfen, angeschlagene Gasimporteure zu stützen, die ihr Geschäft bisher auf billiges russisches Gas aufgebaut hatten.

Schließlich kippte die Bundesregierung die Umlage jedoch. An der Mehrwertsteuersenkung hält die Ampel-Koalition trotzdem fest, um die Verbraucher weiter zu entlasten.

(dpa/SAKL)

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Jemand holt sich Essen von einer Mensatheke.
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