Gesetzesänderung

Mehrwegpflicht für Gastronomen: Was ändert sich 2023?

Eine überfüllte Mülltone.
Die Mehrwegpflicht tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Ziel ist es, die Menge von Verpackungsmüll drastisch zu reduzieren. (Foto: ©wachiwit/stock.adobe.com)
Am 1. Januar 2023 tritt die Mehrwegpflicht in Kraft. Der Bundestag hatte diese Pflicht im Mai 2021 beschlossen. Was bedeutet das für Gastronomen?
Freitag, 30.12.2022, 09:54 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Gastronomen müssen ihren Gästen dann eine Alternative zum Plastikbehälter für Take-away-Speisen und -Getränke anbieten.

Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf allerdings nicht teurer sein als in der Einwegverpackung.

Es ist aber erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.

Wie funktioniert das Mehrweg-System?

Das Mehrweggeschirr wird gegen ein Pfand ausgegeben, das beim Zurückgeben wieder ausgezahlt wird. Alternativ kann man in seinem Stammcafé oder in seinem Lieblingsrestaurant auch bei jeder Abholung das gebrauchte Geschirr gegen das neu gefüllte austauschen.

Welche verschiedenen Systeme gibt es?

Die Mehrweglösung kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Betreiber sind zunächst einmal nur verpflichtet, ihre eigenen ausgegebenen Mehrwegverpackungen zurückzunehmen. Es gibt aber auch Betreiber, die mit Anbietern von Mehrwegsystemen zusammenarbeiten.

Manche Systeme verlangen ein Pfandentgelt, andere arbeiten mit einem app-basierten Registrierungssystem.

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen bietet sich gegebenenfalls das Individualsystem an, bei dem vom Gast mitgebrachte Behältnisse vom Gastronomen befüllt werden.

Doch auch das Inselsystem, das Verbundsystem oder das Poolsystem könnten für einige Gastronomen durchaus interessant sein, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme berichtete HOGAPAGE bereits ausführlich in dem Artikel „Mehrwegpflicht 2023: Das gilt für die Gastronomie ab Januar„.

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