Mehrweg-Pflicht geplant
Das Bundesministerium für Umwelt will Gastronomen ab 2022 dazu verpflichten, bei Getränken oder Lebensmitteln zum Mitnehmen Mehrweg-Verpackungen anzubieten. Eine entsprechende Novelle hat Umweltministerin Svenja Schulze in einem Interview mit dem SWR angekündigt. „Diese ganze Mentalität – einmal nutzen, weg und hopp – das muss jetzt mal aufhören. Wir brauchen andere Angebote und das kann ich mit dieser Novelle ganz gut auf den Weg bringen“, so die Umweltministerin.
Die Ausnahme von der Regel
Eine Ausnahme sieht ein Gesetzentwurf für kleine Geschäfte vor, deren Verkaufsfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt und die höchstens drei Mitarbeiter beschäftigen. In entsprechenden Fällen soll es reichen, die Produkte auf Wunsch des Kunden in mitgebrachte Mehrwegbehälter abzufüllen. Auch Betriebe, die Essen nur auf Tellern oder eingewickelt in Alufolie verkauft, sollen von der neuen Regelung ausgenommen sein. Den Gesetzentwurf gab das Ministerium der SPD-Politikern am Donnerstag an die Fachverbände zur Stellungnahme.
Pfand auf alle Einweg-Flaschen
Darüber hinaus plant Schulze Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik und Getränkedosen zu erheben. Bisher gab es Ausnahmen, zum Beispiel für Saft oder Spirituosen. Zudem sollen ab 2025 neue PET-Flaschen bis drei Liter Fassungsvermögen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Material bestehen müssen, ab 2030 dann zu 30 Prozent.
Die Novelle des Verpackungsgesetzes setzt damit Teile der Einwegkunststoff-Richtlinie sowie der Abfallrahmen-Richtlinie der EU um, teils geht sie auch darüber hinaus.
(dpa/NZ)