Lockerungen

Mecklenburg-Vorpommern ändert Testpflicht

Corona-Test
Die Landesregierung lockert die Testpflicht für Touristen in Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: © Lisa/stock.adobe.com)
Wer im Nordosten in einer Ferienwohnung Urlaub machen will, muss einen negativen Test vorlegen, diesen aber nicht mehr alle drei Tage wiederholen. Für Hotelgäste, die das Restaurant besuchen, bleibt die bisherige Regelung allerdings bestehen.
Dienstag, 01.06.2021, 15:36 Uhr, Autor: Martina Kalus

Mecklenburg-Vorpommern ändert seine Corona-Testpflicht für Urlauber. Wer im Nordosten in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus Urlaub machen will, muss zwar bei Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, diesen aber nicht mehr alle drei Tage wiederholen. Das teilte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Schwerin mit.

Bei Restaurantbesuch bleibt Regelung bestehen

Für Hotelgäste, die ihr Frühstück dort einnehmen oder das Restaurant besuchen, bleibe allerdings die bisherige Regelung bestehen. Diese Gäste müssten sich regelmäßigen Wiederholungstests unterziehen. Die Neuregelung soll vor dem 4. Juni in Kraft treten. Von da an ist Mecklenburg-Vorpommern wieder für Urlaubsgäste aus ganz Deutschland geöffnet.

(dpa/MK)

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