Schutzmaßnahmen

Maske oder keine Maske?

Die Maskenpflicht endet am Sonntag. (Foto: © picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil)
Die Maskenpflicht endet am Sonntag. (Foto: © picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil)
Nachdem die Maskenpflicht dieses Wochenende endet, wird es auf die Frage „Maske oder keine Maske?“ in Gastronomie und Einzelhandel keine einfache Antwort mehr geben. Es wird künftig vor Ort entschieden, da die zentralen Regeln wegfallen.
Freitag, 01.04.2022, 13:49 Uhr, Autor: Martina Kalus

Nach dem weitgehenden Wegfall zentraler Corona-Regeln wird es in Geschäften und Gaststätten ein Nebeneinander verschiedener Hygiene-Empfehlungen geben. Ab diesem Samstag gelten in Hessen Maskenpflicht und Testvorgaben nur noch in eng begrenzten Bereichen. Die Gastwirte hätten sich für ein unterschiedliches Vorgehen entschieden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbands Dehoga Hessen, Julius Wagner.

Einige hätten vereinbart, dass ihre Mitarbeiter weiterhin Masken tragen, andere bäten zusätzlich ihre Gäste darum – wie bisher bis zum Erreichen ihres Sitzplatzes. Denn viele Gäste wüssten Schutzmaßnahmen auch zu schätzen. Angesichts hoher Zahlen gehe es zudem um den Schutz der Mitarbeiter vor Ansteckung, sagte Wagner. Eine dritte Gruppe von Betrieben – er gehe hier von geschätzten 40 Prozent aus – stelle es Mitarbeitern und Gästen frei, ob sie eine Maske tragen wollten.

Ähnlich sieht es im Einzelhandel aus. Es gebe weiter Hygienepläne, doch die Situation vor Ort dürfte unterschiedlich entschieden werden, erklärte der hessische Handelsverband. Möglich sei, dass Mitarbeiter weiter Masken trügen und dies Kunden ebenfalls empfohlen werde. Letztlich habe es jeder selbst in der Hand, sich zu schützen, eine Pflicht sei nicht mehr nötig.

Virologin Sandra Ciesek rät, sich weiter zu schützen

Angesichts steigender Infektionszahlen sei es „natürlich schlecht, wenn man dann noch zusätzlich Maßnahmen aufhebt und damit das Infektionsgeschehen noch ankurbelt“, sagte die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek am Dienstagabend in der letzten Folge des NDR-Coronavirus-Podcasts. Die Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Uniklinikum Frankfurt rät weiter zur

Maske: „Ich würde empfehlen, Maske immer in Situationen zu tragen, wo das erforderlich ist“ – etwa in Innenräumen, wenn es eng ist und schlecht gelüftet sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Bei Veranstaltungen müsse man abwägen: Wie wichtig ist mir das? Wenn man gerade genesen sei, könne man vielleicht sagen: Jetzt kann ich wieder mehr machen. Generell müsse ab jetzt „jeder das selbst für sich entscheiden“.

Nach der neuen hessischen Corona-Verordnung gilt vom 2. April an eine Maskenpflicht nur noch in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei Pflege- und Rettungsdiensten. Auch in Bussen und Bahnen im ÖPNV sowie im Fernverkehr und in Sammelunterkünften wie etwa Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften besteht weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Konflikte erwartet

Der Marburger Sozialpsychologe Ulrich Wagner erwartet Konflikte. Die Gesellschaft werde in zwei Gruppen auseinanderfallen: Einerseits werde es weiter vorsichtige Menschen geben, andere werden gar keine Masken mehr tragen, sagte Wagner der Deutschen Presse-Agentur.

Letzteren signalisiere das Auslaufen der Regeln fälschlicherweise, dass die Situation nicht mehr so schlimm sei und man sich an nichts mehr halten müsse. „Ich halte das für ein extrem riskantes Vorgehen“, sagte Wagner.

Der Appell der Politik an die Eigenverantwortung sei unsinnig, da die Maske vor allem zum Fremdschutz getragen werde. Das werde so nicht funktionieren. Viele Folgen seien auch nicht bedacht – etwa Probleme durch hohe Erkrankungszahlen in Kitas und Schulen sowie die Situation hochgefährdeter Menschen, die sich nicht impfen lassen könnten. Die Bereitschaft von Ungeimpften, sich eine Spritze geben zu lassen, werde sich weiter reduzieren.

(dpa/MK)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Kellner
Neue Regelungen
Neue Regelungen

Corona, Mindestlohn, Gasumlage – Das ändert sich im Oktober

Dass die von der Bundesregierung ursprünglich geplante Gasumlage tatsächlich kommt, erscheint zur Stunde unwahrscheinlich. Andere Regelungen stehen dagegen schon fest. Diese bringen auch Veränderungen für das Gastgewerbe.
Maskenpflicht
Corona-Regelungen
Corona-Regelungen

Maskenpflicht wieder aktuell für Gastronomie

Die Koalition will für den Herbst zusätzliche Eindämmungsmöglichkeiten besiegeln – aber auch eine Lockerung. Dabei geht es auch darum, wo wieder die Maskenpflicht eingeführt werden soll. Doch was heißt das genau für die Gastronomiebranche?
Kellner mit Handschuhen und Mund-Nasen-Schutz bedient einen Gast
Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz

Corona-Politik: das plant die Bundesregierung für den Herbst

Das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium haben sich am Mittwoch über mögliche Corona-Schutzmaßnahmen beraten und einen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Dabei sollen besondere Regelungen für unter anderem Restaurants und Veranstalter gelten.
Ob die Mitarbeiter weiter eine Maske tragen, ließen viele Betriebe ihre Beschäftigten selbst entscheiden. (Foto: © Drazen/stock.adobe.com)
Dehoga Sachsen-Anhalt
Dehoga Sachsen-Anhalt

Maskenpflicht kann auch per Hausrecht festgesetzt werden

Grundsätzlich befürwortet der Dehoga in Sachsen-Anhalt das Ende der Maskenpflicht im Gastgewerbe. Über das Hausrecht kann allerdings in bestimmten Bereichen nach wie vor eine Maskenpflicht verhängt werden.
Maskenpflicht beendet
Dehoga Bayern
Dehoga Bayern

Wegfall der Maskenpflicht: Gastgewerbe atmet auf

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, den bundesweiten Regelungen zu folgen und ab dem Wochenende nur noch den Corona-Basisschutz umzusetzen.
Testpflicht, translated: - mandatory testing sign hangs on the door of a store
Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen

Mecklenburg-Vorpommern: Gastgewerbe fordert Ende der Testpflicht

Das seit Sonntag geltende neue Bundesinfektionsschutzgesetz gibt nur noch wenige Corona-Regeln vor. In Mecklenburg-Vorpommern gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 2. April. Nach diesem Datum müssen auch dort die Testpflichten fallen, fordern Hotellerie und Gastronomie. 
Gastgewerbeumsatz im Februar 2024 um 0,5 % gegenüber Vormonat gestiegen. (Foto: © Robert Kneschke/stock.adobe.com)
Aktuelle Lage
Aktuelle Lage

Gastgewerbeumsatz im Februar 2024 steigt leicht

Das Statistisches Bundesamt hat vorläufige Zahlen zum Umsatz der Gastronomie für den Februar bekannt gegeben. Immerhin konnte eine leichte Steigung gegenüber dem Vormonat erwirtschaftet werden.