Corona-Verordnung

Lockerungen: Baden-Württemberg öffnet Clubs

Friends having drinks at the night club party
Clubs und Diskotheken dürfen in Baden-Württemberg unter strengen Bedingungen wieder öffnen. (Foto: © Jacob Lund/stock.adobe.com)
Die Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg hat am Dienstag mit der neuen Corona-Verordnung deutliche Lockerungen beschlossen, die am Mittwoch in Kraft treten sollen.
Dienstag, 22.02.2022, 14:59 Uhr, Autor: Martina Kalus

Baden-Württemberg hat am Dienstag mit der neuen Corona-Verordnung deutliche Lockerungen beschlossen, die am Mittwoch in Kraft treten sollen. Ungeimpfte haben demnach mit negativen Test wieder Zutritt zu Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Freizeit und Messen. Bislang musste man hierfür geimpft oder genesen sein. Die Regeln für private Zusammenkünfte unter Ungeimpften werden gelockert – ein Haushalt darf nun mit zehn weiteren Personen zusammentreffen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach von „erheblichen Lockerungen“.

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind künftig wieder mit mehr Besuchern möglich – in geschlossenen Räumen dürfen sie künftig mit bis zu 6.000 Besuchern stattfinden, maximal jedoch bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein. Im Freien gelten 75 Prozent Kapazitätsauslastung bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besuchern.#

Clubs und Diskotheken

Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Nur wer vollständig geimpft, geboostert oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen kann, kommt am Türsteher vorbei. In den Clubs muss Maske getragen werden – mit Ausnahme der Tanzfläche. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen öffentlichen Räumen oder im Nahverkehr.

Sollte die Belastung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten zunehmen und bestimmte Grenzwerte überschreiten, werden die Regeln wieder verschärft.

(dpa/MK)

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