Branchen-Appell

Leaders Club: „Gastronomen brauchen mehr Berechenbarkeit!“

Eine wütende Gastwirtin
Laut Leaders Club sei die Branche zu weiteren Einschränkungen bereit, erwartet dann jedoch eine stärkere Unterstützung vom Staat. (© zhukovvvlad/stock.adobe.com)
Das Gastronomie-Netzwerk Leaders Club bringt die aktuelle Situation der Branche auf den Punkt und hat hinsichtlich des anhaltenden Lockdowns ein Forderungs- und Strategiepapier erstellt.
Dienstag, 24.11.2020, 12:29 Uhr, Autor: Thomas Hack

„Wir wollen Teil der Lösung sein, benötigen aber jetzt endlich eine Perspektive!“ So bringt Präsident Michael Kuriat die Haltung des Leaders Clubs angesichts der sich abzeichnenden Lockdown-Verlängerung für das Gastgewerbe auf den Punkt. Das Gastronomie-Netzwerk hat nun ein Strategie-Papier erstellt, das als Leitplanke für die kommenden Monate dienen soll. Darin geht es um faire Rahmenbedingungen und Entschädigungen für pandemiebedingt geschlossene Betriebe.

Verlängerung der Novemberhilfen gefordert

Dem Leaders Club zufolge sei die Branche weiterhin bereit, ihren Anteil an der Pandemieeindämmung zu leisten. „Wenn die Schließung unserer Betriebe dazu beiträgt, dass die Schulen und Kitas geöffnet bleiben können, stehen wir –nicht zuletzt als Eltern –dahinter“, bekräftigt die Düsseldorfer Gastronomin und Leaders Club-Vorstandsmitglied Kerstin Rapp-Schwan. „Wir haben viel Geld und Mühe in Hygieneschutz und technische Lösungen wie Raumluftanlagen investiert, können jederzeit nachvollziehen, wer wann mit wem bei uns Kontakt hatte. Wenn das nicht reichen sollte, um die Infektionszahlen dauerhaft zu senken, tragen wir eine Schließung mit“, so Rapp-Schwan. „Aber dann muss uns geholfen werden; nicht nur im November, sondern selbstverständlich auch darüber hinaus.“

Konstruktive Vorschläge für Planungssicherheit

Wie eine Planungssicherheit für die Branche in den kommenden Monaten aussehen könnte, hat der Leaders Club in einem Strategiepapier erarbeitet. Unter anderem enthält das Konzept für die Gastronomie 2021 die Forderung nach Beihilfe für ungedeckte Fixkosten für alle betroffenen Unternehmen sowie Schnellkredite oder zinsgestützte Darlehen beziehungsweise Kredite mit Haftungsfreistellung bis zu 100 % und rückführungspflichtige, sehr schnelle Liquiditätshilfen.

Die Insolvenzantragspflicht für pandemiebedingt zahlungsunfähige Unternehmen müsse in Regionen, die einen Schwellenwert von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschreiten, ausgesetzt werden.

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