Baden-Württemberg

Keine Maske mehr für geimpfte Beschäftigte

Servicekraft strahlt in die Kamera
Endlich wieder ein Lächeln zeigen – geimpfte und genesene Servicekräfte können sich über Lockerungen bei der Maskenpflicht freuen. (Foto: © Monkey Business – stock.adobe.com)
Gerade erst ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Diese ändert sich nun wieder – zum Vorteil von geimpften und genesenen Mitarbeitern.
Montag, 18.10.2021, 08:08 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Die Maskenpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte zum Beispiel in der Gastronomie soll in Baden-Württemberg bald wieder gelockert werden. Darauf haben sich Sozialminister Manne Lucha (Grüne) und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink geeinigt. Demnach können geimpfte oder genesene Mitarbeiter beispielsweise von Restaurants und Cafés auf eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus verzichten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht.

Die aktuelle Corona-Verordnung, die noch eine Maskenpflicht vorschreibt, werde entsprechend angepasst, sagte Lucha. Er versprach eine „möglichst einfache und praktikable Anwendung für die Beschäftigten“. „Dann müssen geimpfte und genesene Beschäftigte bei 2G auf eigenen Wunsch auch keine Maske mehr tragen“, sagte Lucha. Die neuen Lockerungen sollen nicht nur für die Gastronomie gelten, sondern überall dort, wo bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie ein sogenanntes Optionsmodell für geimpfte oder genesene Gäste gilt.

(dpa/NZ)

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