Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Zuckersteuer
Klingbeil hatte seinen Gesetzentwurf erst am Mittwoch zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Regierungskreisen weicht der Vorstoß vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“. Aus dem Bundesfinanzministerium gab es zunächst keinen Kommentar.
Steuer sollte ab 2027 greifen
Wie HOGAPAGE bereits berichtet hatte, sah Klingbeils Entwurf eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe auf Erfrischungsgetränke vor. Sie sollte ab dem 1. Juli 2027 gelten und zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen. Voraussetzung wäre ein Zuckergehalt von mindestens fünf Gramm je 100 Milliliter gewesen.
Von der Abgabe ausgenommen bleiben sollten unter anderem Zero-Getränke mit Süßstoffen sowie reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein. Das Finanzministerium hatte mit jährlichen Einnahmen von rund einer Milliarde Euro gerechnet.
Neben den zusätzlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt sollte die Steuer einen gesundheitspolitischen Effekt haben: Hersteller sollten einen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren.
Widerstand aus der Union
Gegen die Pläne hatte sich bereits Widerstand innerhalb der Union formiert. Auch mehrere Bundesländer lehnten eine solche Abgabe ab. Kritiker sehen darin unter anderem eine zusätzliche Belastung für die Getränkeindustrie.
Damit ist die geplante Zuckersteuer nun ein weiterer Punkt, bei dem sich die schwarz-rote Koalition abstimmen muss. Das Thema steht im größeren Zusammenhang mit Klingbeils Steuer- und Reformplänen, die bereits mehrfach auf Widerstand innerhalb der Koalition gestoßen sind.
Für Getränke- und Gastrobranche bleibt die Frage offen
Für die Getränkehersteller und die Gastronomie bedeutet der Stopp zunächst vor allem eines: Planungssicherheit gibt es weiterhin nicht. Ob und in welcher Form eine Zuckerabgabe tatsächlich kommt, ist nach dem vorläufigen Aus des aktuellen Entwurfs offen.
Die grundsätzliche Debatte über eine stärkere Besteuerung zuckerhaltiger Getränke dürfte damit jedoch nicht beendet sein.
(dpa/KAGI)