Corona-Unterstützung

Justizministerium fordert Entschädigungen bis Lockdown-Ende

Christine Lambrecht
Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. (©picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Britta Pedersen)
Staatliche Entschädigungszahlungen an die Wirtschaft seien bis zur Aufhebung der Corona-Auflagen rechtlich geboten – so die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht.
Montag, 30.11.2020, 13:31 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält staatliche Entschädigungszahlungen an die Wirtschaft für rechtlich geboten, bis die einschneidenden Corona-Auflagen aufgehoben werden. „Wir gehen alle davon aus, dass wir möglichst bald einen Impfstoff haben werden. Solange wir allerdings weitere so gravierende Einschränkungen erleben, solange muss es aus meiner Sicht auch Hilfen geben“, sagte Lambrecht dazu verlauten. „Dies mildert die Schwere der Eingriffe ab und trägt dadurch auch zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei.“

„Bekämpfung der Pandemie ist gesamtstaatliche Aufgabe“

Lambrecht räumte allerdings ein, dass auch die finanziellen Möglichkeiten des Bundes nicht grenzenlos seien. „Die Bekämpfung der Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die von Bund und Ländern gemeinsam zu stemmen ist“, so die SPD-Politikerin. Lambrecht stellte sich damit an die Seite von Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU), der ebenfalls eine finanzielle Beteiligung der Länder gefordert hatte. (dpa/TH)

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