Initiative will Entschädigung für Betriebsschließungen erstreiten
Restaurants, Hotelos und die Kneipe an der Ecke – sie alle mussten während des Corona-Lockdowns ihren Betrieb schließen. Die Soforthilfen sind für zahlreiche Gastronomen lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Jetzt wollen Anwälte vor dem Bundesverfassungsgericht Entschädigungen durchsetzen. Eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine zweite Klage soll im September folgen. Parallel wollen die Anwälte der Geschädigten in den einzelnen Bundesländern Klage erheben. Ihre Strategie zielt darauf ab, dass die Zivilgerichte diese Verfahren aussetzen und die Frage nach einer Entschädigungspflicht ebenfalls in Karlsruhe vorlegen.
Unzureichendes Infektionsschutzgesetz
Hintergrund ist, dass das Infektionsschutzgesetz nur dann eine Entschädigung vorsieht, wenn der Betriebsinhaber sich selbst angesteckt hat und deshalb zumachen muss. Bei den allermeisten Läden, Restaurants, Kinos, Clubs und Kneipen, die im März der Lockdown wegen der Ausbreitung von Covid-19 traf, war das nicht der Fall.
„Es braucht eine gesetzliche Regelung!“
Die Soforthilfen sind für viele nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein Modegeschäft in Rheinland-Pfalz, das zusammen mit einer Musikkneipe aus Magdeburg, einem Hamburger Lederwaren-Händler und einer Hotelkette hinter der ersten Verfassungsklage (Az. 1 BvR 1726/20) steht, bekam 15 000 Euro. Der verbleibende Schaden wird mit
rund 205 000 Euro beziffert. Außerdem sei im Lager Saisonware im Wert von ungefähr 150 000 Euro unverkauft liegengeblieben. „Wir verkennen nicht, dass sich die Bundesregierung große Mühe gibt, soziale Härten zu minimieren», sagt der Potsdamer Staatshaftungsexperte Siegfried de Witt. Aber es brauche eine gesetzliche Regelung.(dpa/TH)