HotellerieSuisse veröffentlicht Forderungen, Bundesrat reagiert
Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Lage und massiver Verluste legte HotellerieSuisse gestern (27. Januar 2021) ein Forderungspapier vor. Demzufolge muss der Zugang zur Härtefallhilfe für die Hotellerie rasch verbessert und die Benachteiligung gegenüber anderen Branchen korrigiert werden. Insbesondere seien die Unterstützungsbeiträge zu erhöhen, Spartenabrechnungen für Hotelrestaurants schweizweit zuzulassen und Verlustgrenzen für Härtefälle zu senken. Anstatt die Einreisebestimmungen in schädlicher Form zu verschärfen, müssten HotellerieSuisse zufolge flächendeckende Tests ermöglicht und Gästen sowie Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden.
„Wenn die Hotellerie weiterhin ihre wichtigen Funktionen in der Schaffung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen für ganze Regionen wahrnehmen soll, braucht es jetzt branchenspezifische Unterstützung“, erklärte Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. Die Einschränkungen aufgrund der laufenden Verschärfungen verursachten eine schwere Beeinträchtigung der touristischen Wertschöpfungskette. Mitten in der Winter-Hochsaison der Berggebiete müsse der Beherbergungssektor massive Einbußen in Kauf nehmen. „Gleichzeitig ist die Lage in den städtischen Gebieten aufgrund fehlender internationaler Gäste und Geschäftstouristen bereits seit Monaten prekär“, ergänzt Conrad Meier, Präsident von HotellerieSuisse Luzern. Aufgrund kleiner Margen und Reserven können für Hotelbetriebe bereits Einbußen von 30 Prozent existenzbedrohend sein.
Die Forderungen von HotellerieSuisse im Überblick
- Härtefallregelung zugunsten der Hotellerie verbessern: Die systematische Schlechterstellung der Beherbergungsbranche innerhalb der Härtefallregelung soll behoben werden. HotellerieSuisse fordert deshalb, dass die Verlustgrenze für Härtefälle in der Hotellerie von 40 auf 30 Prozent gesenkt wird. Zudem sollen die Härtefallbeiträge für die Hotellerie von 20 auf 30 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 erhöht werden. Auch die Bundesmittel für Härtefälle sollen um 500 Millionen zugunsten der Hotellerie erhöht werden.
- Spartenabrechnung für Hotelrestaurants schweizweit zulassen: Eine weitere Schlechterstellung zulasten der Hotellerie innerhalb der Härtefallhilfe resultiert aus der Gesamtbetrachtung eines Betriebs. Wenn ein Hotelunternehmen mit Restaurant die Verlustschwelle von 40 Prozent gesamthaft nicht erreicht, ist – je nach kantonaler Ausgestaltung – auch die Restaurationssparte von der Härtefallhilfe ausgeschlossen – selbst wenn im Bereich Food and Beverage ein Umsatzrückgang von über 40 Prozent resultiert. Dabei lässt die Verordnung eine Spartenabrechnung gemäss Artikel 2a explizit zu. Die Kantone wenden diese Bestimmung jedoch teilweise sehr restriktiv an, was zu einer systematischen Diskriminierung der Hotellerie führt. „HotellerieSuisse verlangt eine umgehende Korrektur, indem der Bund die Regelung in der ganzen Schweiz zwingend durchsetzt“, sagt Züllig. Zudem sollen Hotelrestaurants auch von erleichterten Anspruchskriterien bei Härtefällen profitieren.
- Mehr Unterstützung für Beherbergungswirtschaft: HotellerieSuisse fordert seit Monaten, dass die Unterstützung endlich auch für die Hotellerie im Gleichschritt mit den Schutzmaßnahmen ausgebaut werden muss. Im Vergleich zu anderen Branchen hat die Politik der Beherbergungswirtschaft nur unzureichend unter die Arme gegriffen, obwohl die Hotellerie als systemrelevanter Pfeiler des Tourismusstandorts wichtige Funktionen übernimmt, Arbeitgeberin für Tausende von Beschäftigten ist und wichtige Beiträge an die Landesversorgung leistet.
- Keine zusätzliche Verschärfung der Reisebestimmungen: „Weitere Verschärfungen bei Einreisebestimmungen oder Quarantäneregelungen lehnt HotellerieSuisse dezidiert ab“, so Züllig. Eine Zwangsquarantäne von fünf Tagen bei der Einreise würde zu einem Totaleinbruch von Buchungen ausländischer Gäste führen. Ein solcher würde möglicherweise bis weit in die Sommersaison nachwirken. Sollten dennoch solche Mittel ergriffen werden, müssen finanzielle Unterstützungsmaßnahmen ausgebaut werden. Denn ein verschärftes Grenzregime, wie es die Parteipräsidentinnen und Parteipräsidenten vorschlagen, hätte – laut aktuellen Schätzungen von HotellerieSuisse – im ersten Quartal 2021 zusätzliche Verluste in der Höhe von 200 bis 370 Millionen Franken zur Folge. „Diese Verluste müssten Bund und Kantone kompensieren“, sagt Züllig.
- Strategiewechsel beim Testen: HotellerieSuisse fordert zudem schon lange parallel zur aufgebauten Impfkampagne einen massiven Ausbau der Testkapazitäten. Damit können kontrollierte Öffnungen ermöglicht werden, bis die Bevölkerung im In- und Ausland durchgeimpft ist. Um Übertragungsketten nachhaltig zu unterbrechen, müssen zwingend flächendeckende und wiederholte Tests ermöglicht werden. Gäste und Mitarbeitende sollen sich unkompliziert und kostenlos in der Schweiz testen lassen können – auch ohne Symptome. Dabei dürfen der Tourismus und das Gastgewerbe bei der Kostenfrage nicht gegenüber anderen personenbezogenen Branchen benachteiligt werden. Jede Investition in Testen, Impfen und Contact-Tracing ist günstiger als Verlängerungen der massiven Einschränkungen oder Lockdowns. Parallel muss der Bund einen Weg aus dem Lockdown skizzieren, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben.
Bundesrat bessert nach
Bereits einen Tag später reagierte der Schweizer Bundesrat auf die Forderungen: Bundesrat Maurer hat die Hotellerie in einer Pressekonferenz namentlich erwähnt und eingestanden, dass bezüglich Härtefallhilfen offene Fragen der Beherbergungsbranche geklärt werden müssen. Auch von einer neuen Teststrategie war die Rede – die Anpassungen müssen jedoch zunächst geprüft werden.
(HotellerieSuisse/NZ)