Außengastronomie

Heizpilze: Wo sie in Bayern erlaubt sind

Heizstrahler
Normalerweise sind Heizstrahler verboten. Viele bayrische Städte machen während der Pandemie jedoch eine Ausnahme. (Foto: © Ralf Geithe/stock.adobe.com)
Manche Städte im Freistaat erlauben in den Außenbereichen Heizpilze. So sollen die Lokale in der Pandemie unterstützt werden. Anderswo sind die Wärmespender verboten.
Montag, 24.05.2021, 08:25 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Heizpilze oder andere elektrische Wärmespender bleiben für die Außengastronomie in machen bayerischen Städten vorerst erlaubt. Die Städte wollten den Gastronomen so entgegenkommen, um über die von der Pandemie verursachten Umsatzeinbrüche hinwegzuhelfen, teilten die Sprecher mehrerer Städte im Freistaat mit.

Nürnberg verlängert Erlaubnis bis Ende 2021

In Nürnberg sei die Erlaubnis bis zum Jahresende verlängert worden – etwa für Terrassenheizungen, Heizstrahler oder Heizpilze. Im Hinblick auf den Klimaschutz und den CO2-Ausstoß sei die Entscheidung des Stadtrates zwar kritisch zu sehen, gestand Nürnbergs Wirtschaftsreferent Michael Fraas. Dennoch sei es im Sinne eines vorbeugenden Infektionsschutzes weiterhin vernünftig, Aktivitäten ins Freie zu verlagern.

Bayreuth duldet Heizpilze während Pandemie

Auch die Stadt Bayreuth macht während der Pandemie eine Ausnahme und duldet die Wärmespender. Eigentlich sollten gemäß einer Richtlinie der Stadt Heizstrahler- und Pilze aus gestalterischen Gründen nicht gestattet sein, sagte der Sprecher der Stadt Bayreuth Joachim Oppold. „Auch unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit sind Heizstrahler problematisch“, ergänzte er.

Ausnahme in Regensburg und Augsburg von Oktober bis März

In Regensburg und Augsburg müssen Restaurantgäste im Außenbereich bei niedrigen Temperaturen momentan hingegen frieren. Eine entsprechende Richtlinie verbiete Heizstrahler und Ausnahmeregelungen gebe es derzeit nicht. „Es gibt aber eine Ausnahmegenehmigung aufgrund der Pandemie für die Monate Oktober bis März“, sagte die Sprecherin der Stadt Regensburg, Katrin Butz. Diese gelte bis zur Aufhebung der Abstandsregelungen für Freischankflächen – mindestens aber bis 28. Februar 2022.

(dpa/NZ)

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