Grünes Licht für Entlastungsmaßnahmen im Dezember
Die Länderkammer verzichtete darauf, zu dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist es gebilligt.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, es sei eine „ganz wichtige Nachricht“ für die Bürger, dass die Soforthilfe auf den Weg gebracht werde.
Sie ergänzte: „Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe.“ Die Bundesregierung müsse aber in dieser Woche auch Klarheit schaffen, ab wann die Gaspreisbremse gelte und was das für die Monate Januar und Februar bedeute.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte zu, die Regierung werde alle Vorschläge noch im November ins Kabinett und in den Bundestag bringen.
Die Soforthilfe
Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt. Diese soll im kommenden März in Kraft treten. Die Bundesregierung prüft aber derzeit noch ein Vorziehen auf Februar. Sie rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro.
Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.
Wie die Berechnung der Soforthilfemaßnahme funktioniert, erfahren Sie in dem Beitrag „Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen“.
(dpa/THWA)